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JAV Teilnahme bei Vorstellungsgesprächen?

K
Katrin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, gibt es eine gesetzl. Vorschrift, das die JAV bei Einstellungsverfahren bei denen Azubis betroffen sind mit dazu geholt werden muss!

Ich wurde jetzt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen bei dem ein Azubi betroffen war, jedoch fand diese Woche schon eine Vorstellungsrunde von nicht Azubis statt.

Der Personalrat meinte, das ich als beratendes Mitglied eig. auch bei den andern Vorstellungsgesprächen dabei sein sollte! Da ich sonst keine Überblick habe ob die Stellenbesetzung rechtens zugegangen ist!

Meine Frage ist nun, ob es hierzu eine Vorschrift gibt.

Dankeschön!

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Community-Antworten (6)

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Kriegsrat

29.04.2009 um 13:41 Uhr

gibt es in dem für euch geltenden LPVG bzw .vielleicht auch BPVG die Aussage, dass die JAV an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann, darf, muß? (Informationsrecht hin oder her ) und was hätte eine JAV mit "nicht azubis" zu tun ?

K
Katrin

29.04.2009 um 13:44 Uhr

Ich hab leider nichts gefunden!

Mit den nicht azubis hat die JAV erstmal nichts zu tun! Jedoch wenn ich als JAV das Mitspracherecht für die Besetzung der Stelle habe, muss ich doch wissen wie die anderen sich verkauft haben!! Um zu sagen, wer geeigneter für die Stelle ist.

K
Kriegsrat

29.04.2009 um 13:59 Uhr

wenn es in eurem geltenden gesetz keinen passus gibt und auch nichts anderes vereinbart ist, wirst du wohl auch kein recht zur teilnahme haben.....

das könnte man vielleicht herleiten aus der überwachungsfunktion auf einhaltung geltender gesetze laut LPVG/BPVG in verbindung mit § 6 AGG (der im satz 2 auch bewerberInnen erfasst) zur überprüfung auf einhaltung der formalien (gleichbehandlung, unzulässige fragen etc.) eventuell, möglicherweise, aber ist alles etwas schwammig....

K
Katrin

29.04.2009 um 14:04 Uhr

Hmm Danke! Ich weis schon, das es alles schwammig ist! Das ist ja eben auch der Mist :(

K
Ketzer

29.04.2009 um 14:54 Uhr

Es gibt kein Teilnahmerecht für Betriebs- oder Personalräte an Vorstellungsgesprächen; daher kann es auch kein eigenständiges Recht der JAV geben, hieran teilzunehmen Vorstellbar wäre das nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Bewerbers. Die JAV ist übrigens als JUGEND- und Auszubildendenvertretung nicht nur für Auszubildende zuständig, sondern auch für die besonderen Belange der jugendlichen Arbeitnehmer, die nicht mehr Auszubildende sind. Die JAV hat auch kein Mitspracherecht bei der Besetzung von Stellen. Erst recht entscheidet die JAV nicht über die Eignung von Bewerbern. Die Anhörung zur Einstellung läuft ausschließlich über den Betriebsrat, und der hat seine gesetzlich anschließend aufgezählten Widerspruchsgründe in § 99 BetrVG.

Nachtrag: habe gerade erst gesehen, dass es sich wohl um einen Betrieb mit Personalrat handelt. Dann gilt natürlich nicht der § 99 BetrVG, sondern der entsprechende § des Personalvertretungsgesetzes. Auf alle andere Ausführungen bleibt das aber ohne Auswirkung.

P
paula

29.04.2009 um 16:29 Uhr

Danke Ketzer für den Hinweis uaf die Eignung!

Weder der BR noch die JAV hat über die Eignung eines Bewerbers mitzuentscheiden. Das ist die Aufgabe des AGs

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