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Betriebsvereinbarung im Outcorcing - wer hat schon eine BV die festlegt, wie mit EDV-Daten verfahren werden kann

S
Stefan
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite in einer Firma, die als Dienstleister die Buchhaltung für andere Firmen übernimmt. Wir arbeiten mit den Systemen (z.B. SAP) unserer Kunden, wobei wir reine Anwender sind. Wir haben keine administrativen Rechte und auch keine Möglichkeit personenbezogene Auswertungen zu machen. Unsere Kunden, die Eigentümer EDV-Progamme, können aber diese Auswertungen machen und unserer Geschäftsführung die Daten zur Verfügung stellen. Ich bin jetzt auf der Suche nach einer BV die festlegt, wie mit diesen Daten verfahren werden kann und welche Kosequenzen gezogen bzw. nicht gezogen werden dürfen. Wenn mir hier jemand behilflich sein kann, wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (5)

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Kölner

13.10.2006 um 10:52 Uhr

@Stefan Verstehe ich nicht...: Ihr seid ein Dienstleister und gebt - sagen wir es grob - Daten ein. Die fertigen Datensätze gehen dann zum Auftraggeber und dieser wertet diese Daten aus. Eventuell können diese Daten sogar - mit Erlaubnis der Eigentümer - von Eurer GF ausgewertet werden. Und Du willst jetzt in einer BV regeln, dass Eure GF die von Euch erstellten Fremddatensätze nicht auswertet?

Hmmm... Neben der Tatsache, dass das BDSG greift, wüsste ich gerne, was Du von diesen fremden Datensätzen zu befürchten hast?

M
Monika

13.10.2006 um 11:21 Uhr

@Kölner Zumindest im SAP ist es so, dass zu jeder Buchung protokolliert wird, wer was gebucht hat. Man ist ja über die Anmeldung identifizierbar und über Standardreports lässt sich so leicht ein personenbezogenes "Leistungsprofil" erstellen. Ich nehme an, dass Stefan solche Auswertungen per BV untersagen will.

@Stefan Schau mal unter www.soliserv.de oder bei der Hans-Böckler-Stiftung nach, dort findest Du eine ganze Menge von Betriebsvereinbarungen

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hadsf

13.10.2006 um 11:34 Uhr

ich muss kölner aber recht geben da das BDSG greift dürfen diese daten nicht verwendet werden. und das der AG ein leistungsprofil erstellt kann man auch duch eine BV nicht wirklich verhindern. entscheidend ist nur das daraus keine eventuelle abmahnung oder gar eine kündigung ausgesprochen werden kann und das ist das wichtigste.

S
Stefan

13.10.2006 um 11:45 Uhr

@Kölner Wir haben ein eigenes SAP-System mit dem wir arbeiten. Hier haben wir aber durch eine BV vereinbart, dass keine personenbezogenen Auswertungen gemacht werden dürfen. Es dürfen auch keine Listen mit User-Namen gedruckt werden. Das ganze vor dem Hintergrund, dass keine Einzelkontrolle stattfinden soll. Auf unsere Kunden und der Handhabung mit Auswertungen haben wir keinen Einfluß. Wir wollen aber intern den Umgang mit diesen Informationen regeln.

T
Täve

13.10.2006 um 13:12 Uhr

Hallo Stefan,

gehe doch mal auf die Seite www.tse-hamburg.de, dort findest Du einige Sachen zu SAP, auch ein Beispiel für Betriebsvereinbarung. Ob das für Euch zutreffend ist kann ich natürlich nicht beurteilen.

Gruß Täve

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