Hallo zusammen!
Ich möchte noch einen kleinen Anhang ransetzten zu meiner Frage bez. Arbeitszeitgesetz.
Mir geht es speziell um die Frage:
Ist es rechtens wenn in der Samstagsfrühschicht gearbeitet wird, das Sonntag Nacht um 22:00 zu Spätschicht wieder angefangen werden darf?
Habe bereits im Arbeitszeitgesetz nachgelesen, das beruft sich ausschließlich auf die 11h Ruhezeit.
Gibt es da noch etwas anderes, weil sonst würde das je bedeuten das der MA uberhaupt keinen vollen freien Tag dazwischen hätte.
Danke für Eure Hilfe!