Erstellt am 26.01.2006 um 18:36 Uhr von packer
das ist völlig rechtens, wenn es z.b. durch einen tarifvertrag nicht verboten wird. den vollen tag hat er nicht dazwischen... aber er hat z.b. bei sonntagsarbeit anspruch auf einen ausgleichstag.
habt ihr einen tarifvertrag? in krankenhäusern können es z.b. auch nur zehn stunden ruhezeit sein...
gruß,
packer
Erstellt am 26.01.2006 um 21:04 Uhr von Nenyah
Hallo packer,
bis zum 1.10.05 hatten wir noch einen Tarifvertrag...doch auch in dem wird sich nicht konkret dazu ausgedrückt, sondern auch nur das Arbeitszeitgesetz wiederholt. Wohl gibt es eine BV die aussagt das zwar von Sonntagabend 22:00 bis Samstagabend 22:00 gearbeitet werden darf, und zwar so das 5TG auf 6TG verteilt werden sollen. Hinzu kommt das wir kein Schichtmodll haben in dem automatisch ein Ausgleichstag eingearbeitet wurde wie zb. beim Conti-Modell.
Jetzt heißt es auf einmal, das wir rund um die Uhr arbeiten sollen, also nur mit der 11 stündigen Pflichtruhezeit..also im Prinzip nonstop...tja, so ist das... Nochmal danke für Deine fixe Antwort :-)
Erstellt am 27.01.2006 um 22:56 Uhr von Minotaurus
Laut Arbeitszeitgesetz sind die 11h Ruhe ausreichend. Trotzdem könnt ihr nicht "nonstop" arbeiten, denn es gibt ja noch die Wochenarbeitszeit!