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Bei 11 Stunden Ruhezeit hat der Mitarbeiter keinen ganzen Tag frei. Ist das ok?

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Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich möchte noch einen kleinen Anhang ransetzten zu meiner Frage bez. Arbeitszeitgesetz. Mir geht es speziell um die Frage: Ist es rechtens wenn in der Samstagsfrühschicht gearbeitet wird, das Sonntag Nacht um 22:00 zu Spätschicht wieder angefangen werden darf? Habe bereits im Arbeitszeitgesetz nachgelesen, das beruft sich ausschließlich auf die 11h Ruhezeit. Gibt es da noch etwas anderes, weil sonst würde das je bedeuten das der MA uberhaupt keinen vollen freien Tag dazwischen hätte. Danke für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (3)

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packer

26.01.2006 um 19:36 Uhr

das ist völlig rechtens, wenn es z.b. durch einen tarifvertrag nicht verboten wird. den vollen tag hat er nicht dazwischen... aber er hat z.b. bei sonntagsarbeit anspruch auf einen ausgleichstag. habt ihr einen tarifvertrag? in krankenhäusern können es z.b. auch nur zehn stunden ruhezeit sein...

gruß, packer

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Nenyah

26.01.2006 um 22:04 Uhr

Hallo packer, bis zum 1.10.05 hatten wir noch einen Tarifvertrag...doch auch in dem wird sich nicht konkret dazu ausgedrückt, sondern auch nur das Arbeitszeitgesetz wiederholt. Wohl gibt es eine BV die aussagt das zwar von Sonntagabend 22:00 bis Samstagabend 22:00 gearbeitet werden darf, und zwar so das 5TG auf 6TG verteilt werden sollen. Hinzu kommt das wir kein Schichtmodll haben in dem automatisch ein Ausgleichstag eingearbeitet wurde wie zb. beim Conti-Modell. Jetzt heißt es auf einmal, das wir rund um die Uhr arbeiten sollen, also nur mit der 11 stündigen Pflichtruhezeit..also im Prinzip nonstop...tja, so ist das... Nochmal danke für Deine fixe Antwort :-)

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Minotaurus

27.01.2006 um 23:56 Uhr

Laut Arbeitszeitgesetz sind die 11h Ruhe ausreichend. Trotzdem könnt ihr nicht "nonstop" arbeiten, denn es gibt ja noch die Wochenarbeitszeit!

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