W.A.F. LogoSeminare

Nebentätigkeit - muss der Lohn dafür angegeben werden?

A
AS
Jan 2018 bearbeitet

Der AG will, daß die AN, die einer Nebentätigkeit nachgehen, in der Anzeige für den AG, die Höhe ihres Nebenverdienstes angeben. Ist das rechtens? Danke für eine Antwort Stephan

2.96903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

25.01.2006 um 21:00 Uhr

Im BAT gibt es eine solche Pflicht...

O
otto

28.01.2006 um 02:34 Uhr

Aber nur im BAT, weil es öffentlicher Dienst. Sonst kenne ich derartige Pflichten nicht.

K
Kölner

28.01.2006 um 02:45 Uhr

Der Tarifvertrag für Schornsteinfeger hat diese Klausel auch.

Ihre Antwort