Nebentätigkeit - muss der Lohn dafür angegeben werden?
Der AG will, daß die AN, die einer Nebentätigkeit nachgehen, in der Anzeige für den AG, die Höhe ihres Nebenverdienstes angeben. Ist das rechtens? Danke für eine Antwort Stephan
Community-Antworten (3)
25.01.2006 um 21:00 Uhr
Im BAT gibt es eine solche Pflicht...
28.01.2006 um 02:34 Uhr
Aber nur im BAT, weil es öffentlicher Dienst. Sonst kenne ich derartige Pflichten nicht.
28.01.2006 um 02:45 Uhr
Der Tarifvertrag für Schornsteinfeger hat diese Klausel auch.
Verwandte Themen
Nebentätigkeitsanzeige
ÄlterLiebes Forum, ich habe hier einen Kollegen der eine Nebentätigkeit anzeigen will. Es ist nicht bekannt ob im Tarifvertrag eine Pflicht zur Anzeige vereinbart ist, trotzdem und zur Sicherheit zeigt
Erlaubte/unerlaubte Nebentätigkeit - wann kann Erlaubnis entzogen werden?
ÄlterEin MA hat beim AG seine Nebentätigkeit genehmigen lassen. Bisher gabs keine Probleme. Dieses Jahr hatte Kollege eine Arbeitsunfall (nicht bei seiner Nebentätigkeit, sondern hier) und eine OP am Arm
Nebentätigkeit wie verbieten!?
ÄlterHallo, irgentwie habe ich ein Problem, dass zu verstehen. ="Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Beschäftigte ihren Arbeitgeber rechtzeitig =vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die
Nebentätigkeit - ist es gesetzlich möglich eine Nebentätigkeit im eigenen Unternehmen auszuüben?
ÄlterIst es gesetzlich möglich eine Nebentätigkeit im eigenen Unternehmen auszuüben? Wir als BR haben laut unserem MTV zuzustimmen. Nun versucht unser AG für den ND in einer WG mit dementen Bewohnern (eine
Nebentätigkeit - Mitteilungspflicht AN
ÄlterEin Mitarbeiter hat uns als BR gefragt, was er alles dem AG mitteilen muss wenn er plant eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Gemäß Arbeitsvertrag soll er informieren und darf die Nebentätigkeit erst nach