Der AG will, daß die AN, die einer Nebentätigkeit nachgehen, in der Anzeige für den AG, die Höhe ihres Nebenverdienstes angeben. Ist das rechtens? Danke für eine Antwort Stephan
Erstellt am 28.01.2006 um 01:34 Uhr von otto Aber nur im BAT, weil es öffentlicher Dienst. Sonst kenne ich derartige Pflichten nicht.
Erstellt am 28.01.2006 um 01:45 Uhr von Kölner Der Tarifvertrag für Schornsteinfeger hat diese Klausel auch.