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Nebentätigkeit - ist es gesetzlich möglich eine Nebentätigkeit im eigenen Unternehmen auszuüben?

K
kathinka
Jan 2018 bearbeitet

Ist es gesetzlich möglich eine Nebentätigkeit im eigenen Unternehmen auszuüben? Wir als BR haben laut unserem MTV zuzustimmen. Nun versucht unser AG für den ND in einer WG mit dementen Bewohnern (einer unserer Bereiche im Sozialunternehmen) unter den eigenen Mitarbeiter Nebentätigkeit dafür einzuräumen. Schnelle Antworten werden sehr dankend entgegengenommen, da am Montag unsere BR-Sitzung ist. Gruß Kathinka

6.307010

Community-Antworten (10)

RW
rainer w

07.06.2008 um 00:14 Uhr

@Kathinka rechtlich steht dem nichts entgegen, einen Nebenjob im Hauptbetrieb anzunehmen,oder anzubieten. Hierbei bleibt jedoch zu beachten das die Arbeitskraft des AN nicht in einem solchen Umfang beeinträchtigen,dass er zur Leistung der vertraglichen Arbeit gegenüber dem ersten Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist. Außerdem darf der AN die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Höchstarbeitszeit(8 Std. täglich von Mo.-Sa.; bei ungleichmäßiger Verteilung und Freizeitausgleich innerhalb von 6 Monaten auch bis zu 10Std. täglich; siehe Arbeitszeigestz) nicht überschreiten. Die Beschäftigungszeiten sind zusammenzurechnen.

P
pirat

07.06.2008 um 02:30 Uhr

@rainer w, Vorsicht... ein RA würde sagen, kommt darauf an,...... was individuell im AV vereinbart wurde, gelle? .-)

RW
rainer w

07.06.2008 um 02:58 Uhr

@pirat Antwort so Übernommen wie sie in Schoof´s "Betriebsratspraxis von A bis Z" steht.

M
Mona-Lisa

07.06.2008 um 11:40 Uhr

@rainer w, es liegt mehr als nur vielleicht im Bereich des Möglichen, dass ein AV genau dieses, egal ob im gleichen oder einem anderen Betrieb verbietet!

P
pirat

07.06.2008 um 12:10 Uhr

@ rainer w, nee,nee..... das konnte ich ganz alleine, bin schon Gross, aber wenn es da so steht, hat es der Schoff, wohl von mir.

Ahoi, Mona-Lisa..... jepp!! ^^

RW
rainer w

07.06.2008 um 19:38 Uhr

@ Mona- Lisa Wenn Du mit "dieses" die Nebentätigkeit meinst, dann schau Dir Artikel 12 des GG an, danach sind solche Klauseln im AV unwirksam. Ein Verbot kann es nur geben wenn ein Vestoß gegen das Arbeitzeitgesetz vorliegt,oger aber der Nebenjob in unmittelbarer Konkurenz zum Hauptunternehmen steht. Wir haben genau diesen Fall gerade durch.Allerdings war die Nebentätigkeit nicht im eigenen Betrieb.

M
Mona-Lisa

07.06.2008 um 20:03 Uhr

@rainer w, nett von dir, dass du meine Antwort bestätigst! ;-))

BL
B Legschaft

07.06.2008 um 22:14 Uhr

Guten Abend.

Die Nebentätigkeit zu verbieten ist schwierig! Aber die Sozialversicherer könnten sich sehr für das Ansinnen des Arbeitgebers interessieren, wenn sie alle 3/4 Jahre zur Prüfung kommen und dann Beiträge nachfordern.

Gruss

RW
rainer w

08.06.2008 um 03:38 Uhr

@B Legschaft Ein Problem des AG. Wenn ich einen AN im Betrieb Nebenberuflich auch noch arbeiten lasse und dann noch falsch Versteuere muß ich mehr als nur Blöde sein.

@Mona-Lisa Irgendwie habe ich Deine Antwort immer noch nicht richtig geschekt,aber das macht nichts, da wir auf´s selbe Ergebnis kommen.

B
Benno_BRB

16.06.2008 um 13:08 Uhr

Moinsen!

:reichlich spät, ich weiß, aber ich könnte mir vorstellen, dass der BR dort in irgendeiner Form die Möglichkeit hat, dies unter den Aspekten der AZ-Verlagerung, der genehmigunspflichtigen Überstunden, der Personaldichte usw. zu behandeln und entsprechende Maßnahmen des AN zur Beseitigung dieser (unhaltbaren) Zustände einzufordern. Denn wenn der AG erst mal merkt, dass die "Nebentätigkeit" schlechter bezahlt werden kann, dann wird er versuchen, die Lohnschraube zu drehen. Ausserdem muss man dem AG keine Steilvorlage liefern, damit er die Löhne senken kann. Denn : Wer sich nicht wehrt endet am Herd!

Ich würde versuchen, dies zu verhindern! Zumal der AN sich noch tiefer in die Abhängigkeit begibt. Hier hat es viele Fallstricke...

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