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Teilzeitleute und Nebentätigkeit - was darf wie geregelt werden?

D
diana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hab mal eine Frage bezüglich Nebentätigkeit.

Wir haben eine Arbeitsordnung, wo drin steht, daß wir bei Nebentätigkeiten um Genehmigung durch den Arbeitgeber fragen müssen.

Ich habe in Erinnerung, daß Teilzeitmitarbeiter nicht um Genehmingung fragen müssen, da diese Nebentätigkeiten leisten dürfen.

Bei uns sind Vollzeit 40 Std. Die Person, die es betrifft arbeitet 35 std.

Die Person hat vor längerer Zeit um Erlaubnis der Nebentätigkeit gefragt, die zugesagt wurde.

Jetzt ist die Person insgesamt 19 Tage krank gewesen dieses Jahr und unser Chef will ihr die Nebentätigkeit aus diesem Grund entziehen.

Ist das möglich?

Unser Chef versucht schon dauern etwas gegen die Person zu unternehmen, weil er sie irgendwie nicht mag.

Danke für Antwort.

Gruß Diana

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Community-Antworten (4)

B
BMW

07.09.2005 um 21:02 Uhr

Hallo Diana, Es ist nur bedingt richtig du musst nur um Genehmingung fragen wenn der Nebenjob mit deinem Hauptjob zu tun hat . Das heißt du bist im Hauptberuf Buchhalter und du möchtest einen Nebenjob als Buchhalter ausüben dann muss nach einer Genehmingung gefragt werden.z.B.>>Hauptberuf Buchhalter>>Nebenjob>> Pförtner>>dann braucht man keine Genehmingung. Gruß BMW

K
Kölner

07.09.2005 um 21:25 Uhr

Vorsicht... in Tarifverträgen, wohlgemerkt TV, kann das noch anders geregelt sein.

V
vollmond

08.09.2005 um 02:25 Uhr

Hallo Diana Es muß eine Genehmigung des AG erfolgen, wenn es eine entsprechende Arbeitsordnung bei euch gibt oder es im Arbeitsvertrag steht. Der AG kann die beanzutragende Nebentätigkeit nur ablehnen, wenn die tarifliche oder die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit überschritten wird. Oder aber der AG kennt einen Grund, warum die Arbeit nicht mehr mit der erforderlichen Leistungsfähigkeit ausgeübt werden könnte. Auch darf es sich nicht um eine Tätigkeit bei einem unmittelbaren Wettbewerber handeln. Gruß vollmond

D
diana

08.09.2005 um 10:03 Uhr

Danke erst einmal für die Antworten.

Wir haben keinen Tarifvertrag. Wir haben nur diese Arbeitsordnung unterschrieben.

Wir arbeiten in einem Call Center und die Person, um die es geht, macht nebenbei noch bei sich zu Hause Nageldesign. Hat also nichts mit der Arbeit zu tun. Unser Chef möchte diese Nebentätigkeit verbieten, weil sie im Augenblick krank ist un dieses Jahr insgesamt schon 19 Tage krank war. Es gibt aber andere die sind viel länger krank. Es liegt aber auch daran, daß unser Chef etwas gegen die Person hat und eh versucht, etwas gegen sie zu finden, um sie los zu werden. Was kann man da machen?

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