Erstellt am 07.09.2005 um 19:02 Uhr von BMW
Hallo Diana,
Es ist nur bedingt richtig du musst nur um Genehmingung fragen wenn der Nebenjob mit deinem Hauptjob zu tun hat .
Das heißt du bist im Hauptberuf Buchhalter und du möchtest einen Nebenjob als Buchhalter ausüben dann muss nach einer Genehmingung gefragt werden.z.B.>>Hauptberuf Buchhalter>>Nebenjob>>
Pförtner>>dann braucht man keine Genehmingung.
Gruß BMW
Erstellt am 07.09.2005 um 19:25 Uhr von Kölner
Vorsicht... in Tarifverträgen, wohlgemerkt TV, kann das noch anders geregelt sein.
Erstellt am 08.09.2005 um 00:25 Uhr von vollmond
Hallo Diana
Es muß eine Genehmigung des AG erfolgen, wenn es eine entsprechende Arbeitsordnung bei euch gibt oder es im Arbeitsvertrag steht. Der AG kann die beanzutragende Nebentätigkeit nur ablehnen, wenn die tarifliche oder die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit überschritten wird. Oder aber der AG kennt einen Grund, warum die Arbeit nicht mehr mit der erforderlichen Leistungsfähigkeit ausgeübt werden könnte. Auch darf es sich nicht um eine Tätigkeit bei einem unmittelbaren Wettbewerber handeln.
Gruß vollmond
Erstellt am 08.09.2005 um 08:03 Uhr von Diana
Danke erst einmal für die Antworten.
Wir haben keinen Tarifvertrag. Wir haben nur diese Arbeitsordnung unterschrieben.
Wir arbeiten in einem Call Center und die Person, um die es geht, macht nebenbei noch bei sich zu Hause Nageldesign. Hat also nichts mit der Arbeit zu tun. Unser Chef möchte diese Nebentätigkeit verbieten, weil sie im Augenblick krank ist un dieses Jahr insgesamt schon 19 Tage krank war. Es gibt aber andere die sind viel länger krank. Es liegt aber auch daran, daß unser Chef etwas gegen die Person hat und eh versucht, etwas gegen sie zu finden, um sie los zu werden. Was kann man da machen?