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Verbot von geschlossenen Getränkebehältern (aus Gründen der Arbeitssicherheit) - ist das zulässig?

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fantomas1902
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen, ich brauche dringend eure Hilfe. Unser Arbeitgeber beabsichtigt in Zukunft keine geschlossenen Trinkbehälter mehr zuzulassen.Das bedeutet das unsere Mitarbeiter auch von zuhause nichts mehr mitbringen können, z.B. Kaffee,Tee, Cola,etc.! Als Begründung führt der AG Sicherheitsgründe an. Wir haben eine Schmelzerei/Gießerei, es kam vor langer Zeit einmal zu einer Metallexplosion, weil eine leere Getränkedose im Schrott lag, welcher dem Schmelzofen zugeführt wurde. Wir wissen das es unserer Mitbestimmung unterliegt, suchen jedoch nach Begründungen die wir anführen können, um einen solch massiven Einschnitt in die Persönlichkeit zu verhindern. Wenn ihr Erfahrungen oder Tipps in dieser Richtung habt, wären wir sehr dankbar um eure Antworten. Es ist wirklich dringend. Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

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viktor

24.01.2006 um 09:48 Uhr

Man kann doch z.B. regeln, dass derartige Getränke nicht am unmittelbaren Arbeitsplatz mitgeführt werden dürfen sondern nur in einem Pausenbereich zu sich genommen werden dürfen - der dann allerdings jederzeit zugänglich sein sollte.

A
Akira

25.01.2006 um 00:56 Uhr

Hallo das kann nicht nur an der leeren Dose im Metalschrott gelegen haben. warum hinterfragt den niemand beim AG warum und weshalb. das was viktor schreibt sollte auch mit ein bezogen werden . Wenn es aus arbeitsschutz technichen Gründen ist .dann muss der AG auch dem entsprechend UNTERWEISEN. dazu ist er verpflichtet. Also löchert den Vorarbeiter, Meister, Chef euren Sicherheitbeauftragten, FASi und was es das sonst noch gibt bei Euch. Du schreibst beabsichtigt in Zukunft keine mehr zuzulassen. Lasst euch von euren AG genau sagen warum, er muss die genauen Gründe nennen.

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