Getränkevorschrift / Schmuckverbot / Radioverbot
Hallo liebe Forumsgemeinde! Als Betriebsratsmitglied habe ich ein paar kleine Fragen bezüglich Mitbestimmungsrecht des BR und Arbeitssicherheit...;
Nach Jahren der Gleichgültigkeit unseres AGs gegenüber diesbezüglicher Punkte, sollen neuerdings von einem Tag auf den nächsten einige Dinge durchgesetzt werden, wobei wir uns persönlich nicht wirklich sicher sind, wie weit der AG dabei gehen kann ohne den BR darüber im Vorfeld wenigstens informiert zu haben.
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Schmuckverbot - klar ist ziemlich eindeutig eine Sache der Arbeitssicherheit und dementsprechend auch in verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Da wir eine Druckerei sind, leuchtet ein derartiges Verbot an "kraftgetriebenen Machinen" auch ein. Wie ist das aber mit Angestellten in den Bürobereichen? Kann der AG ohne BR-Beteiligung dieses Verbot also generell für den ganzen Betrieb aussprechen, obwohl keine derartige Unfallverhütungsvorschrift für diese Büroarbeitsplätze existiert?
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Verbot von zuckerhaltigen Getränken am Arbeitsplatz. Eine Vorschrift z.B. Getränke nur in verschlossenen Behältnissen im Betrieb aufzubewahren wäre für mich aufgrund der Gefahrstoffverordnung noch verständlich gewesen. Aber mit der Bergründung von eventuell im Sommer durch zuckerhaltige Getränke vermehrt auftretender Insektenbelästigung (was bisher aber noch nie der Fall war) möchte unser AG eine derartige Vorschrift zum sofortigen Zeitpunkt durchsetzen. Dies empfinde ich persönlich eher als Schikane, da einem hiermit bestimmte Getränke, welche sich also aufgrund dieses Erlasses nichtmal in verschlossenen Behältnissen befinden müssten vorgeschrieben werden sollen.
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Die Radioverbotproblematik und Kleidervorschrift betrachte ich vorerst als geklärt, da diesbezüglich genug Informationen im Internet zu finden sind.
MfG... Lars
Community-Antworten (1)
06.12.2010 um 09:55 Uhr
Hi Lars,
der BR hat hier m. E. ein klares Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 Nummer 1. Bei all den Fragen geht es um die Ordnung im Betrieb.
Zu 1: Gemäß den UVV für kraftgetriebene Maschinen ist ein Schmuckverbot durchaus nachvollzeihbar. Für den Bürobereich ist es das nicht. Euer AG könnte argumentieren, ein Schmuckverbot hier auszusprechen, um einem Zur Schau stellen von Vermögen vorzubeugen. Ob ihr dem zustimmt, liegt gaz bei euch. Aber, Eheringe müssen dann bitte hiervon ausgenommen sein.
Zu 2: Sorry, das ist IMHO nicht nachvollziehbar. Höchstens noch, dass mögliche Insekten mit in die Druckmaschiene´n kommen und einzelne Drucke verunreinigen. Aber eine Gegenfrage, warum einigt ihr euch nicht darauf, das Getränke und Speisen nur in Pausenräumen eingenommen werden?? Warum soll jeder seine Futtersammlung am Arbeitsplatz haben?? verstehe ich nicht.
Liebe Grüße
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