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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Durch BR Arbeit Nachschichtzulage weg ?

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jedi1973
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , ich habe da mal eine Frage an Euch alle, also Beispiel :

Ein BR-Mitglied hätte - normal - in der Nachschicht von 22.00 bis 06.00 gearbeitet. Das BR-Mitglied kann nicht in der Nachtschicht arbeiten, weil es um 09.00 an einer BR-Sitzung teilnehmen muß (Arbeit in der Nachtschicht plus Teilnahme an der BR-Sitzung = Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz). Hat das BR-Mitglied Anspruch auf die Nachtschichtzuschläge ? Wenn ja wie sieht das dann aus ? Wird das dann Steuerfrei ausgezahlt ? Oder wird dann mehr brutto gezahlt um auf das entsprechende Netto zu kommen ?

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Community-Antworten (2)

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Heini

22.01.2006 um 13:13 Uhr

Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer Betriebsratssitzung teil, die außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit (z.B. Nachtschicht) stattfindet und ist es ihm deshalb unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat dieses Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.

Guckst Du hier: www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/BAG%20Nachtschicht%20Arbeitsbefreiung%20Betriebsrat.pdf#search='%C2%A7%2037%20Abs.%202%20BetrVG%20BAG'

O
otto

24.01.2006 um 00:44 Uhr

Hallo jedi, das Problem taucht immer wieder auf. Heini hat schon darauf hingewiesen, daß das BR-Mitglied Anspruch auf Bezahlung hat als wenn es in der Nachtschicht gearbeitet hätte - also mit den Nachtschichtzuschlägen. Netto bleibt das BR-Mitglied aber gekniffen. Nachtschichtzuschläge sind steuerpflichtig, wenn man nicht tatsächlich in der Nacht gearbeitet hat. Und der Arbeitgeber muß immer nur brutto zahlen. Was der Staat davon abzieht, ist nicht sein Bier. Ich weiß, daß das ungerecht ist, aber es ist so. Gruß otto

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