Hallo ,
ich habe da mal eine Frage an Euch alle, also Beispiel :

Ein BR-Mitglied hätte - normal - in der Nachschicht von 22.00 bis 06.00 gearbeitet. Das BR-Mitglied kann nicht in der Nachtschicht arbeiten, weil es um 09.00 an einer BR-Sitzung teilnehmen muß (Arbeit in der Nachtschicht plus Teilnahme an der BR-Sitzung = Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz).
Hat das BR-Mitglied Anspruch auf die Nachtschichtzuschläge ?
Wenn ja wie sieht das dann aus ? Wird das dann Steuerfrei ausgezahlt ?
Oder wird dann mehr brutto gezahlt um auf das entsprechende Netto zu kommen ?