Erstellt am 21.01.2006 um 00:27 Uhr von otto
Hallo coki,
viele wollen das nicht glauben, wenn sie tarifgebundene Arbeitnehmer/innen sind: Es gilt immer der aktuelle Tarifvertrag. Wie das bei Ihnen ist, weiß ich nicht. Es gilt aber immer der spezielle Tarifvertrag und der hat Vorrang z.B. gegenüber dem Manteltarifvertrag.
Gruß otto
Erstellt am 21.01.2006 um 00:29 Uhr von Ramses II
Der Begriff "Manteltarifvertrag" ist hier definitiv falsch!
Vermutlich ist "Flächentarifvertarg" gemeint.
Erstellt am 26.01.2006 um 00:00 Uhr von Akira
Hallo coki
Es fanden doch bundesweit Betriebsversammlungen statt am 24.01.2006,hoffe hast gut zugehört.