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Anordnung von Überstunden - kann der AN Überstunden ablehnen, wenn der BR nicht zugestimmt hat?

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Frank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Experten,

was versteht Ihr unter einer rechtswidrigen Anordnung von Mehrarbeit?

Wenn in einem Arbeitsvertrag die Verpflichtung steht: "angeordnete Überstunden sind folge zu leisten", kann dann der ArbN Überstunden am Wochenende ablehnen, wenn der BR nicht zugestimmt hat?

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Community-Antworten (1)

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otto

20.01.2006 um 20:54 Uhr

Hallo Frank, der Arbeitnehmer kann - von wenigen Ausnahmefällen - ablehnen, weil die Anordnung nicht rechtens. Arbeitsrecht - das ist der Arbeitsvertrag - und Betriebsverfassungsrecht sind juristisch "zwei Paar Stiefel" und in § 87 Abs. 1 Zif. 3 BetrVG ist nun mal ausdrücklich geregelt, daß der Arbeitgeber für die Anordnung (!) von Überstunden die vorherige Zustimmung des BR braucht. Man muß natürlich auch noch fragen, welche Arbeitzeitregelung - z.B. Gleitzeit oder dergl. - in ihrem Betrieb besteht. In solchen Fällen könnte die Sache anders liegen. Da es in Ihrer Frage aber um Wochenendarbeit geht, vermute ich, daß die bei Ihnen nicht zur regelmäßigen Arbeitszeiut geht. Gruß otto

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