Hallo Willibald
Das kannst Du jetzt brauchen.
Ein Stempeln der Rauchpausen, kann der AG anordnen. Ein Einseitiges Rauchverbot aber nicht, denn das ist mitbestimmungspflichtig.
hier ein bisschen Stoff:
http://www.ra-kotz.de/rauchen2.htm
hat mir auch geholfen.
Akira