Kein Tarifvertrag - Heißt das, dass alle Arbeitsverträge individuell gestaltet werden können?
Hallo, lt. unserer Geschäftsführung sind wir an keinen Tarifvertrag gebunden. Heißt das, dass alle Arbeitsverträge individuell gestaltet werden können? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen sind z.B. Regelungen für Arbeitszeit/Urlaub/Überstunden zu treffen. Grundsätzlich sind wir ein Groß- und Außenhandelsbetrieb. Danke für möglichst viele Infos! Pauli
Community-Antworten (1)
07.02.2007 um 10:01 Uhr
Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, hat dieser zumindest bei der zeitlichen Lage der Arbeitszeit und natürlich bei den Überstunden ein Mitbestimmungsrecht.
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