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Kein Tarifvertrag - Heißt das, dass alle Arbeitsverträge individuell gestaltet werden können?

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Pauli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, lt. unserer Geschäftsführung sind wir an keinen Tarifvertrag gebunden. Heißt das, dass alle Arbeitsverträge individuell gestaltet werden können? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen sind z.B. Regelungen für Arbeitszeit/Urlaub/Überstunden zu treffen. Grundsätzlich sind wir ein Groß- und Außenhandelsbetrieb. Danke für möglichst viele Infos! Pauli

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Community-Antworten (1)

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Frank B.

07.02.2007 um 10:01 Uhr

Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, hat dieser zumindest bei der zeitlichen Lage der Arbeitszeit und natürlich bei den Überstunden ein Mitbestimmungsrecht.

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