Kann der BR mit Verzögerung zurücktreten?
Der BR will zurücktreten, aber erst "zum 31. Oktober". Meiner Meinung nach ist das so nicht zulässig. Ich habe nun folgende Fragen:
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Wo kann ich genau nachlesen, daß ein Rücktritt mit Verzögerung nicht zulässig ist (sofern ich recht habe)?
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Wenn der BR aber nun diesen Beschluß fast, ist er damit überhaupt rechtsgültig zurückgetreten (also für sofort) oder ist er dann gar nicht zurückgetreten?
Die Sache wird dadurch kompliziert, daß der Rücktritt die Folge einer erfolgreichen Wahlanfechtung ist. Die Verzögerung hat den Sinn, eine BR-lose Zeit zu vermeiden. Die Idee ist, in Berufung zu gehen, um zunächst einmal im Amt zu bleiben, aber die Berufung mit dem Rücktritt zu verbinden. Ein Wahlvorstand wird natürlich sofort eingesetzt.
Dann gibt es auch noch ein Problem mit den Fristen. Die Begründung für die Berufung muß spätestens 2 Monate nach dem Gerichtsbeschluß eingereicht werden. Es gibt dann also eine Begründung für die Berufung, obwohl der BR längst zurückgetreten ist. Sie ist also nur pro forma. Das scheint mir rechtlich auch auf wackeligen Beinen zu stehen.
Community-Antworten (1)
27.09.2006 um 12:00 Uhr
@Gerhard
dieser "verzögerte" Rücktritt auf Termin ist aus den von Dir genannten Gründen gar nicht erforderlich (egal ob zulässig oder nicht). Wenn der BR zurücktritt, dann bleibt er geschäftsführend im Amt, bis entweder ein neuer BR gewählt ist (Bekanntgabe des WE) oder bis der Gerichtsbeschluss über die erfolgreiche Wahlanfechtung rechtskräftig ist. D.h., es gibt nicht die von Dir befürchtete BR-lose Zeit. Der Rücktrittsbeschluss ist m.E. die eigentliche Willenserklärung des BR, egal ob die Terminierung zulässig ist oder nicht. Damit ist m.E. der BR wirksam zurückgetreten.
Wenn ihr also Zeit für eine Neuwahl braucht, dann fechtet an und begründet. Bis das Berufungsgericht dann tagt, solltet ihr die Neuwahl abgeschlossen haben.
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