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Wer hat hier verloren?? in die Berufung geht der AG

L
lokke
Nov 2016 bearbeitet

Hier muss ich erwähnen das der AN...beim Amtsgericht AN gegen AG (FAG schäffler) der AN gewonnen hat. Der AG ist vor düsseldorf LA gezogen..dann der Urteil von gestern. Bitte um genaue Info über die Bedeutung. Danke

Sa 773/15 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.06.2015, Az: [...] abgeändert und die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

9 Sa 921/15 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 14.07.2015, Az.: [...] abgeändert und die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

d.h. wer ist hier der Kläger beim Landesarbeitsgericht?? Ich denke AG hat verloren bzw. vom Arbeitsgericht der Urteil für AN wird doch bestätigt.

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Community-Antworten (16)

P
Pjöööng

15.12.2015 um 00:29 Uhr

Wieviel Wüfel hat der Rubik Cube?

Der Kläger hat verloren.

H
Hartmut

15.12.2015 um 08:39 Uhr

Wir haben es offenbar mit vier Urteilen zu tun, zwei vorangegangene Urteile vom Arbeitsgericht (AG), die du uns hier nicht zitiert hast. Und zwei Urteile vom Landesarbeitsgericht (LAG) als Berufungsinstanz, von denen du uns den Tenor zitierst. In beiden Fällen waren vor dem LAG die Rollen (Kläger/Beklagter) vertauscht, da ja jeweils das Urteil des AG 'abgeändert' wurde. Die Frage ist, wer war der Kläger vor dem AG? Keine Ahnung. Meistens ist es der Arbeitnehmer, den man loswerden wollte. Das würde hier passen, in beiden Fällen. Der AN hat geklagt und hat gewonnen. Dann ging der Arbeitgeber in Berufung und obsiegte, und zwar endgültig. Schade.

P
Pjöööng

15.12.2015 um 12:18 Uhr

Zitat (Hartmut): "In beiden Fällen waren vor dem LAG die Rollen (Kläger/Beklagter) vertauscht, da ja jeweils das Urteil des AG 'abgeändert' wurde. "

Was meinst Du hier mit den "vertauschten Rollen"?

L
lokke

15.12.2015 um 12:28 Uhr

Benötige eure hilfe

D
Dezibel

15.12.2015 um 12:41 Uhr

Es ist absolut kontraproduktiv, wenn der Ausgangspost geändert wird. Viele bekommen das gar nicht mit und du kannst dann ewig auf eine ordentliche Antwort warten. Bitte schreib doch deine Ergänzungen unter "Antwort".

P
Pjöööng

15.12.2015 um 12:58 Uhr

Klagen kann man (in der Arbeitsgerichtbarkeit) nur vor dem Arbeitsgericht.

Beim Landesarbeitsgericht kann man in Berufung gehen.

Beim Bundesarbeitsgericht kann man (sofern zugelassen) in Revision gehen.

Deshalb bleibt der Kläger auch stest der Kläger und die Beklagte bleibt die Beklagte. "Vertauschte Rollen" sind hahnebüchener Unsinn!

Hier hat vor dem Arbeitgericht der Kläger ein positives Urteil erstritten.

Das Landesarbeitgericht hat das Urteil abgeändert (Negativ für den Kläger) und die Klage abgewiesen (ebenfalls negativ für den Kläger). Der Kläger trägt auch die Kosten (negativ für den Kläger).

Das Ganze geschieht "auf die Berufung der Beklagten".

Also hat das LAG das erstinstanzliche Urteil gekippt.

P
Pickel

15.12.2015 um 13:43 Uhr

Um konkret deine Frage zu beantworten:

der AN hat verloren.

L
lokke

15.12.2015 um 14:25 Uhr

Ok danke. Der An bzw.der Anwalt kann nicht gegen LG und richter vorgehen evtl. Die überprüfüng durch andere Richter des LG Düsseldorf. Böse Zungen behaupten FAG Schäffler war doch stärker..es ist alles nicht mit rechten Dingen abgelaufen. LG

K
Kölner

15.12.2015 um 14:28 Uhr

Aha!? Das Gericht war befangen?

H
Hartmut

15.12.2015 um 17:32 Uhr

Pjöng, zu deiner Frage. Wenn jemand vor das ArbG geht und klagt, und es kommt zum Urteil, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es gewinnt der Kläger, oder es gewinnt der Beklagte. Wenn nun derjenige, der unterlag, in Berufung geht (zum LandesArbG), und es wieder zum Urteil kommt, gibt es wieder zwei Möglichkeiten. Entweder es gewinnt wieder derjenige, der bereits vor dem ArbG gewann. Dann heißt es, das LAG hat das Urteil des ArbG 'bestätigt'. Oder es gewinnt diesmal derjenige, der vor dem ArbG unterlag. Dann sagt man, das LAG hat das Urteil des ArbG 'abgeändert'. Das meinte ich mit 'vertauschten Rollen' ... es trat ja der ehemalige Kläger als Beklagter auf, und umgekehrt.

P
Pjöööng

15.12.2015 um 18:01 Uhr

Zitat (Hartmut): "es trat ja der ehemalige Kläger als Beklagter auf, und umgekehrt."

Was für ein Unsinn! Wieso sollte jetzt der ehemalige Kläger als Beklagter auftreten? Es geht nach wie vor um den selben Streitgegenstand und Kläger und Beklagte haben gar keinen Grund, in irgendeiner Weise die Rpllen zu tauschen.

P
paula

16.12.2015 um 13:50 Uhr

@lokke

wenn Schäffler hier stärker war, lag es meines Erachtens wahrscheinlich nicht am Richter sondern vielleicht an deren Argumenten oder dem Anwalt des AN der sich nicht durchgesetzt hat.

Wenn es um eine Befangenheit des Richters geht dann ist das jetzt zu spät. Das muss vor Urteilsverkündung geltend gemacht werden. Wenn der Anwalt das nicht gemacht hat, sollte der Kollege sich mal fragen, ob er richtig vertreten war... es ist immer einfach im Nachgang dem Richter die schuld zu geben

L
lokke

16.12.2015 um 14:47 Uhr

Kann man jetzt wirklich nichts mehr machen..?? Eventuell den Anwalt wechseln..dann nach "Formfehler" suchen des Gerichts..??!! ODER EINFACH NACH DEM SCHRIFTLICHEN BEGRÜNDUNG WARTEN MIT DEM ALTEN ANWALT?!! DAGEGEN VORGEHEN??

P
Pjöööng

16.12.2015 um 15:30 Uhr

Man sollte immer zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese dann mit dem Anwalt besprechen.

Man könnte dann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde versuchen, die wird aber in aller Regel erfolglos bleiben.

Häufig muss man das als ungerecht empfundene Urteil einfach hinnehmen.

P
paula

16.12.2015 um 18:25 Uhr

die Nichtzulassungsbeschwerde bleibt natürlich. Aber laut Statistik des BAG werden keine 10% davon angenommen und wenn sie angenommen werden heißt dies noch gar lange nicht, dass sie das Urteil des LAG aufhebt

Aber lokke mal eine ganz andere Frage: der Kollege ist offensichtlich anwaltlich vertreten Der Kollege kann ja seinen eigenen Anwalt fragen oder sich einen anderen Rechtsrat einholen. Was geht dich das Thema überhaupt an? Und wie kommst Du dazu (als nicht betroffener MA) hier ein Gericht und ein Unternehmen namentlich in die Ecke der Unredlichkeit zu stellen?

P
paula

17.12.2015 um 19:06 Uhr

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