Erstellt am 14.12.2015 um 23:29 Uhr von Pjöööng
Wieviel Wüfel hat der Rubik Cube?
Der Kläger hat verloren.
Erstellt am 15.12.2015 um 07:39 Uhr von Hartmut
Wir haben es offenbar mit vier Urteilen zu tun, zwei vorangegangene Urteile vom Arbeitsgericht (AG), die du uns hier nicht zitiert hast. Und zwei Urteile vom Landesarbeitsgericht (LAG) als Berufungsinstanz, von denen du uns den Tenor zitierst. In beiden Fällen waren vor dem LAG die Rollen (Kläger/Beklagter) vertauscht, da ja jeweils das Urteil des AG 'abgeändert' wurde. Die Frage ist, wer war der Kläger vor dem AG? Keine Ahnung. Meistens ist es der Arbeitnehmer, den man loswerden wollte. Das würde hier passen, in beiden Fällen. Der AN hat geklagt und hat gewonnen. Dann ging der Arbeitgeber in Berufung und obsiegte, und zwar endgültig. Schade.
Erstellt am 15.12.2015 um 11:18 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
"In beiden Fällen waren vor dem LAG die Rollen (Kläger/Beklagter) vertauscht, da ja jeweils das Urteil des AG 'abgeändert' wurde. "
Was meinst Du hier mit den "vertauschten Rollen"?
Erstellt am 15.12.2015 um 11:28 Uhr von lokke
Erstellt am 15.12.2015 um 11:41 Uhr von Dezibel
Es ist absolut kontraproduktiv, wenn der Ausgangspost geändert wird. Viele bekommen das gar nicht mit und du kannst dann ewig auf eine ordentliche Antwort warten. Bitte schreib doch deine Ergänzungen unter "Antwort".
Erstellt am 15.12.2015 um 11:58 Uhr von Pjöööng
Klagen kann man (in der Arbeitsgerichtbarkeit) nur vor dem Arbeitsgericht.
Beim Landesarbeitsgericht kann man in Berufung gehen.
Beim Bundesarbeitsgericht kann man (sofern zugelassen) in Revision gehen.
Deshalb bleibt der Kläger auch stest der Kläger und die Beklagte bleibt die Beklagte. "Vertauschte Rollen" sind hahnebüchener Unsinn!
Hier hat vor dem Arbeitgericht der Kläger ein positives Urteil erstritten.
Das Landesarbeitgericht hat das Urteil abgeändert (Negativ für den Kläger) und die Klage abgewiesen (ebenfalls negativ für den Kläger). Der Kläger trägt auch die Kosten (negativ für den Kläger).
Das Ganze geschieht "auf die Berufung der Beklagten".
Also hat das LAG das erstinstanzliche Urteil gekippt.
Erstellt am 15.12.2015 um 12:43 Uhr von Pickel
Um konkret deine Frage zu beantworten:
der AN hat verloren.
Erstellt am 15.12.2015 um 13:25 Uhr von lokke
Ok danke. Der An bzw.der Anwalt kann nicht gegen LG und richter vorgehen evtl. Die überprüfüng durch andere Richter des LG Düsseldorf. Böse Zungen behaupten FAG Schäffler war doch stärker..es ist alles nicht mit rechten Dingen abgelaufen.
LG
Erstellt am 15.12.2015 um 13:28 Uhr von Kölner
Aha!?
Das Gericht war befangen?
Erstellt am 15.12.2015 um 16:32 Uhr von Hartmut
Pjöng, zu deiner Frage. Wenn jemand vor das ArbG geht und klagt, und es kommt zum Urteil, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es gewinnt der Kläger, oder es gewinnt der Beklagte. Wenn nun derjenige, der unterlag, in Berufung geht (zum LandesArbG), und es wieder zum Urteil kommt, gibt es wieder zwei Möglichkeiten. Entweder es gewinnt wieder derjenige, der bereits vor dem ArbG gewann. Dann heißt es, das LAG hat das Urteil des ArbG 'bestätigt'. Oder es gewinnt diesmal derjenige, der vor dem ArbG unterlag. Dann sagt man, das LAG hat das Urteil des ArbG 'abgeändert'. Das meinte ich mit 'vertauschten Rollen' ... es trat ja der ehemalige Kläger als Beklagter auf, und umgekehrt.
Erstellt am 15.12.2015 um 17:01 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
"es trat ja der ehemalige Kläger als Beklagter auf, und umgekehrt."
Was für ein Unsinn! Wieso sollte jetzt der ehemalige Kläger als Beklagter auftreten? Es geht nach wie vor um den selben Streitgegenstand und Kläger und Beklagte haben gar keinen Grund, in irgendeiner Weise die Rpllen zu tauschen.
Erstellt am 16.12.2015 um 12:50 Uhr von paula
@lokke
wenn Schäffler hier stärker war, lag es meines Erachtens wahrscheinlich nicht am Richter sondern vielleicht an deren Argumenten oder dem Anwalt des AN der sich nicht durchgesetzt hat.
Wenn es um eine Befangenheit des Richters geht dann ist das jetzt zu spät. Das muss vor Urteilsverkündung geltend gemacht werden. Wenn der Anwalt das nicht gemacht hat, sollte der Kollege sich mal fragen, ob er richtig vertreten war... es ist immer einfach im Nachgang dem Richter die schuld zu geben
Erstellt am 16.12.2015 um 13:47 Uhr von lokke
Kann man jetzt wirklich nichts mehr machen..?? Eventuell den Anwalt wechseln..dann nach "Formfehler" suchen des Gerichts..??!! ODER EINFACH NACH DEM SCHRIFTLICHEN BEGRÜNDUNG WARTEN MIT DEM ALTEN ANWALT?!! DAGEGEN VORGEHEN??
Erstellt am 16.12.2015 um 14:30 Uhr von Pjöööng
Man sollte immer zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese dann mit dem Anwalt besprechen.
Man könnte dann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde versuchen, die wird aber in aller Regel erfolglos bleiben.
Häufig muss man das als ungerecht empfundene Urteil einfach hinnehmen.
Erstellt am 16.12.2015 um 17:25 Uhr von paula
die Nichtzulassungsbeschwerde bleibt natürlich. Aber laut Statistik des BAG werden keine 10% davon angenommen und wenn sie angenommen werden heißt dies noch gar lange nicht, dass sie das Urteil des LAG aufhebt
Aber lokke mal eine ganz andere Frage: der Kollege ist offensichtlich anwaltlich vertreten Der Kollege kann ja seinen eigenen Anwalt fragen oder sich einen anderen Rechtsrat einholen. Was geht dich das Thema überhaupt an? Und wie kommst Du dazu (als nicht betroffener MA) hier ein Gericht und ein Unternehmen namentlich in die Ecke der Unredlichkeit zu stellen?
Erstellt am 17.12.2015 um 18:06 Uhr von paula
keine Antwort ist auch eine Antwort!