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Urlaubsanspruch - darf im Arbeitsvertrag ein niedrigerer Urlaubsanspruc stehen als in der BV?

C
caesar26
Jan 2018 bearbeitet

Darf einzvelvertraglich geringer Urlaubsanspruch (gesetzlicher Grundurlaub) vereinbart werden, wenn Betriebsvereinbarung höheren Urlaubsanspruch vorsieht.

3.817011

Community-Antworten (11)

KN
Konrad N.

17.01.2006 um 22:42 Uhr

Dann gilt der Rahmen der BV - wenn sie denn gültig ist!

RI
Ramses II

17.01.2006 um 23:59 Uhr

"Dann gilt der Rahmen der BV - wenn sie denn gültig ist!"

Die Gültigkeit einer solchen BV halte ich für annähernd ausgeschlossen! Obwohl... bei den "Christlichen"...

K
Kölner

18.01.2006 um 00:20 Uhr

Da hätte ich ja noch nicht mal im Traum dran gedacht... aber ein wirklich netter Gedanke! :-))

V
viktor

18.01.2006 um 09:43 Uhr

Vielleicht sollte man den Grund der Zweifel noch etwas erklären?

Anzahl der Urlaubstage wird üblicher Weise in Tarifverträgen geregelt. Laut § 77 Abs 3 BetrVG darf aber keine Betriebsvereinbarung über Dinge abgeschlossen werden, die üblicher Weise in Tarifen geregelt werden - egal, ob in dem Betrieb ein Tarif gilt oder nicht. Daher die Zweifel, ob die BV gilt.

FB
Frank B.

18.01.2006 um 10:49 Uhr

Dies ist ein klassischer Fall von Unkenntnis, man meint mit einer BV etwas gutes für die AN zu tun und merkt erst wenn der AG sich nicht daran hält, das diese unwirksam ist, wie oben beschreiben.

Das Einzige was da hilft ist, die zuständige Gewerkschaft zu nötigen einen Haustarifvertrag abzuschliessen!

Auweia das böse Wort Gewerkschaft, da werden aber wieder viele Forumteilnehmer vor Entrüstung platzen.

P
packer

18.01.2006 um 11:48 Uhr

moin caesar,

daß die BV aus vorgenannten gründen ungültig ist, hindert euch ja im moment nicht, diese trotzdem einzusetzen. für die kollegen, denen im vertrag weniger urlaub zugestanden wird, ist sie nur hilfreich. jene, die mehr tage im vertrag haben sollten, können sich immer auf das günstigkeitsprinzip berufen. ich sehe hier kein gravierendes problem, außer dem, daß der BR sich über geltendes recht hinwegsetzt. in diesem falle aber günstig für die kollegen... ich denke, daß der AG über kurz oder lang selber dann auf den trichter des 77er § kommt.

gruß, packer

F
Fayence

18.01.2006 um 18:01 Uhr

Frage: Vorausgesetzt, die BV geht über den im Tarif geregelten Anspruch hinaus = Besserstellung der AN, ist die BV auch dann ungültig?

B
Bernd

18.01.2006 um 18:14 Uhr

Ja!

Ja!

F
Fayence

18.01.2006 um 21:02 Uhr

Hallo Bernd, Deine Antwort gefällt mir zwar nicht, kann diese aber als nicht Betroffene zähneknirschend akzeptieren!

P
packer

18.01.2006 um 21:04 Uhr

... wo kein kläger, da auch kein richter!

RI
Ramses II

19.01.2006 um 00:03 Uhr

Packer,

ein immer wieder passender Spruch der hier aber nichts bringt!

Caesar26 schrieb doch dass der AG sich nicht an diese BV gebunden fühlt. Und genau dann ist diese BV auch nichts wert.

So lange der AG freiwillig mehr Urlaub gewähren will bedarf es keiner BV

Möglicherweise ist es sogar vorteilhaft für die AN dass die BV unwirksam ist!

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