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EuGH: Niedrigerer Lohn für Leih­arbeiter muss ausgeglichen werden

K
Kampfschwein
Dez 2022 bearbeitet

Nur mal so zur INFO.

Arbeitsrecht | 16.12.2022

Leih­arbeits­verhältnis EuGH: Niedrigerer Lohn für Leih­arbeiter muss ausgeglichen werden Tarif­verträge müssen Ausgleichs­vorteile gewähren (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15.12.2022, Az. C‑311/21)

Leih­arbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stamm­beschäftigte, wenn diese Ungleich­behandlung im Tarif­vertrag ausgeglichen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Rechtssache C-311721).

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Community-Antworten (3)

L
lolium

19.12.2022 um 07:55 Uhr

was ist eigentlich im umgekehrten Fall?? Leiharbeiter werden besser bezahlt als Stammbelegschaft. Da wünsche ich mir für unsere Beschäftigten auch einen Ausgleich!

G
ganther

19.12.2022 um 22:06 Uhr

Einfache Antwort : nein

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