Urlaubsplanung seitens des AGs - müssen AN ihren ganzen Jahresurlaub im voraus zwangsverplanen?
Grüß Gott, alle miteinander, wieviel Urlaubstage kann der AG verlangen, daß der MA im voraus verplant? Kann der AG - falls kein allgemeiner Betriebsurlaub anfällt - selbständig zumindest einen Teil des Urlaubs "zwangsverplanen"? Bei uns müssen a l l e MA ihren g a n z e n Urlaub fürs Jahr verplanen! Weiß jemand von Euch, ob es irgendwo einen Gesetzestext gibt, der diese Vorgehensweise begründet? Mit tät's mit einer Antwort pressieren. Bis morgen vormittag bräuchte ich sie. Vielleicht kann sich jemand meiner annehmen. Dank Eich schee und pfiad Eich Mona
Community-Antworten (5)
17.01.2006 um 16:16 Uhr
Ja, es gibt einen Gesetztestext. Es handelt sich dabei um das Bundesurlaubsgesetz, § 7 Abs. 1. Aus dem Wortlaut folgt, dass der Arbeitgeber den Urlaub unter Berücksichtung betrieblicher und persönlicher Belange festlegt.
17.01.2006 um 16:43 Uhr
Ich denke, der AG kann nicht verlangen, dass man Anfang des Jahres alle Urlaubstage festlegt.
Sinn der Urlaubsplanung im Sinne des BUrlG ist ja, das der AG die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer bei Aufrechterhaltung des Betriebes unter Beachtung der im BUrlG genannten Voraussetzungen planen kann. Er kann den Arbeitnehmer nicht über den Plan zwingen, Urlaub zu nehmen. Insbesondere kann es gerade im Interesse des Arbeitnehmers liegen, einzelne Tage noch zur Disposition für besondere Fälle zu haben. In der Abwägung der betrieblichen Belange und den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers dürfte in solchen Fällen das Interesse der Arbeitnehmer in der Regel höher anzusiedeln sein. Andererseits muß der Arbeitnehmer natürlich damit rechnen, das ein kurzfristig vorgetragener Urlaubswunsch eben aus dringenden betrieblichen Gründen auch einmal nicht genehmigt weren kann.
Auf die Mitbestimmung bei der Erstellung von Urlaubsgrundsätzen sei verwiesen.
17.01.2006 um 17:12 Uhr
Danke für Deine Antwort, Z.Ickig, aber wir müssen wissen, ob eine P l a n u n g komplett vom AG vorgenommen werden kann. Gibt es vielleicht auch ein Gerichtsurteil, daß der AG die MA nicht einfach zu irgendeinem Termin verdonnern kann
17.01.2006 um 20:55 Uhr
das! riecht! nach einem dringendenden bedarf einer betriebsvereinbarung!
gruß, packer
18.01.2006 um 00:11 Uhr
Der Arbeitgeber kann nicht einseitig individuell Urlaub erteilen.
Ehe man aber voreilig mit dem Gestezbuch winkt sollte man beachten dass laut Bundesurlaubsgesetz der Urlaub ZUSAMMENHÄNGEND zu gewähren ist, mit den aufgesparten Einzeltagen ist dann möglicherweise auch nichts.
Vernunft von allen Seiten ist angesagt.
Verwandte Themen
Betriebsratsarbeit im Urlaub
ÄlterHallo zusammen, folgendes ist bei uns der Fall. Wir sind ein Gremium bestehend aus 5 Mitgliedern (zzgl. 5 Ersatzmitglieder) Wir wurden vor kurzem neu gewählt und sind noch keine 3 Monate im Amt. Al
Urlaubsplanung
ÄlterHallo , wir sind ein neuer Betriebsrat und haben noch keine BV Urlaubsplanung . Wir sind im Einzelhandel und der AG ist gerade dabei die Urlaubsplanung zu erstellen um es uns vorzulegen . Der AG hat
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
ÄlterHallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung
Massive Probleme bei BR Arbeit
ÄlterHi, weis gar nicht wo ich anfangen soll da wie massiv Probleme haben. Kurze Vorgeschichte....waren mal bei der DB AG, wurden dann ausgegliedert und verkauft, gingen in die Insolvenz und wurden d
Urlaub verschieben ???
ÄlterHallo, ich brauch eure Hilfe und Rat. Folgendes Problem tritt bei uns auf. Unsere Abteilung ( bestehend aus 5 MA) hatte im Juni diesen Jahres eine Vorschlagsliste betreffs Urlaubsplanung 2016 ausg