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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsplanung seitens des AGs - müssen AN ihren ganzen Jahresurlaub im voraus zwangsverplanen?

M
mona
Jan 2018 bearbeitet

Grüß Gott, alle miteinander, wieviel Urlaubstage kann der AG verlangen, daß der MA im voraus verplant? Kann der AG - falls kein allgemeiner Betriebsurlaub anfällt - selbständig zumindest einen Teil des Urlaubs "zwangsverplanen"? Bei uns müssen a l l e MA ihren g a n z e n Urlaub fürs Jahr verplanen! Weiß jemand von Euch, ob es irgendwo einen Gesetzestext gibt, der diese Vorgehensweise begründet? Mit tät's mit einer Antwort pressieren. Bis morgen vormittag bräuchte ich sie. Vielleicht kann sich jemand meiner annehmen. Dank Eich schee und pfiad Eich Mona

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Community-Antworten (5)

Z
Z.Ickig

17.01.2006 um 16:16 Uhr

Ja, es gibt einen Gesetztestext. Es handelt sich dabei um das Bundesurlaubsgesetz, § 7 Abs. 1. Aus dem Wortlaut folgt, dass der Arbeitgeber den Urlaub unter Berücksichtung betrieblicher und persönlicher Belange festlegt.

V
viktor

17.01.2006 um 16:43 Uhr

Ich denke, der AG kann nicht verlangen, dass man Anfang des Jahres alle Urlaubstage festlegt.

Sinn der Urlaubsplanung im Sinne des BUrlG ist ja, das der AG die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer bei Aufrechterhaltung des Betriebes unter Beachtung der im BUrlG genannten Voraussetzungen planen kann. Er kann den Arbeitnehmer nicht über den Plan zwingen, Urlaub zu nehmen. Insbesondere kann es gerade im Interesse des Arbeitnehmers liegen, einzelne Tage noch zur Disposition für besondere Fälle zu haben. In der Abwägung der betrieblichen Belange und den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers dürfte in solchen Fällen das Interesse der Arbeitnehmer in der Regel höher anzusiedeln sein. Andererseits muß der Arbeitnehmer natürlich damit rechnen, das ein kurzfristig vorgetragener Urlaubswunsch eben aus dringenden betrieblichen Gründen auch einmal nicht genehmigt weren kann.

Auf die Mitbestimmung bei der Erstellung von Urlaubsgrundsätzen sei verwiesen.

M
mona

17.01.2006 um 17:12 Uhr

Danke für Deine Antwort, Z.Ickig, aber wir müssen wissen, ob eine P l a n u n g komplett vom AG vorgenommen werden kann. Gibt es vielleicht auch ein Gerichtsurteil, daß der AG die MA nicht einfach zu irgendeinem Termin verdonnern kann

P
packer

17.01.2006 um 20:55 Uhr

das! riecht! nach einem dringendenden bedarf einer betriebsvereinbarung!

gruß, packer

RI
Ramses II

18.01.2006 um 00:11 Uhr

Der Arbeitgeber kann nicht einseitig individuell Urlaub erteilen.

Ehe man aber voreilig mit dem Gestezbuch winkt sollte man beachten dass laut Bundesurlaubsgesetz der Urlaub ZUSAMMENHÄNGEND zu gewähren ist, mit den aufgesparten Einzeltagen ist dann möglicherweise auch nichts.

Vernunft von allen Seiten ist angesagt.

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