Hallo zusammen,

folgendes ist bei uns der Fall.

Wir sind ein Gremium bestehend aus 5 Mitgliedern (zzgl. 5 Ersatzmitglieder) Wir wurden vor kurzem neu gewählt und sind noch keine 3 Monate im Amt.

Alle Mitglieder, inkl. der Ersatzmitglieder haben am 17.12.21 ihren letzten Arbeitstag vor dem Weihnachtsurlaub. Der AG hat uns heute mitgeteilt, dass zwecks Neueinstellung und einer Eingruppierungskommission aus Sicht des AGs nächste Woche eine Sitzung nötig ist.

Da bei allen Mitgliedern der Urlaub bereits genehmigt wurde, würde wir gerne wissen, ob wir einen Anspruch auf Gutschreibung des jeweiligen Urlaubstages haben wenn wir auf Wunsch des AGs eine Sitzung einberufen.

Wir wissen, dass dies nicht der Fall ist, wenn wir freiwillig unseren Urlaub unterbrechen.
Wir interpretieren die angegebenen Gründe des AGs aber als dringende betriebliche Gründe. Falls wir Anspruch auf einen Ausgleich haben, bezieht sich dieser dann nur auf die tatsächliche Zeit der Sitzung oder bekommen wir hier den ganzen Urlaubstag, da dieser nicht der Erholung diente?

Danke im Voraus