W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratsarbeit im Urlaub

K
Karsten93
Dez 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes ist bei uns der Fall.

Wir sind ein Gremium bestehend aus 5 Mitgliedern (zzgl. 5 Ersatzmitglieder) Wir wurden vor kurzem neu gewählt und sind noch keine 3 Monate im Amt.

Alle Mitglieder, inkl. der Ersatzmitglieder haben am 17.12.21 ihren letzten Arbeitstag vor dem Weihnachtsurlaub. Der AG hat uns heute mitgeteilt, dass zwecks Neueinstellung und einer Eingruppierungskommission aus Sicht des AGs nächste Woche eine Sitzung nötig ist.

Da bei allen Mitgliedern der Urlaub bereits genehmigt wurde, würde wir gerne wissen, ob wir einen Anspruch auf Gutschreibung des jeweiligen Urlaubstages haben wenn wir auf Wunsch des AGs eine Sitzung einberufen.

Wir wissen, dass dies nicht der Fall ist, wenn wir freiwillig unseren Urlaub unterbrechen. Wir interpretieren die angegebenen Gründe des AGs aber als dringende betriebliche Gründe. Falls wir Anspruch auf einen Ausgleich haben, bezieht sich dieser dann nur auf die tatsächliche Zeit der Sitzung oder bekommen wir hier den ganzen Urlaubstag, da dieser nicht der Erholung diente?

Danke im Voraus

212010

Community-Antworten (10)

R
rtjum

15.12.2021 um 12:21 Uhr

wieso schreibt ihr dem AG nicht einfach, dass ihr dann alle im Urlaub seid, dafür aber gerne bereit seid euren Urlaub zu unterbrechen (wenn es denn so wichtig ist) und den Tag dann hintendran hängt. Ohne den ganzen Tag würde ich das nicht machen.

K
Kjarrigan

15.12.2021 um 12:26 Uhr

Sorry aber imho habt ihr keinen Anspruch.

Wenn alle 10 Urlaub nehmen ist das einfach schlechte Organisation des Betriebsrates.

Es sollten mind. 3 BRM oder § BRM da sein, wenn alle anderen 7 dann rechtlich verhindert sind 8Urlaub oder Krankheit etc) seid ihr trotzdem mit 3 BRM beschlussfähig.

Ich gehe davon aus das es kein Betriebsurlaub ist. Wenn ihr also ganz normal offen hat kann der AG jederzeit Personelle Einzelmaßnahmen einreichen und die Wochenfrist beginnt zu laufen. Noch "geiler" sind AG die eine "fristlose" Kündigung am Heiligabend Vormittag an den BR übergeben. Da läuft die 3 Tages Frist sogar über die Feiertage.

Wenn der AG kulant ist gibt er Euch die Stunden. Er muss es aber nicht.

C
celestro

15.12.2021 um 12:34 Uhr

hier kommt es wohl wirklich auf die konkrete Situation an. Wenn es der Wunsch des AG ist, das eine Sitzung gemacht wird, solltet Ihr die Details mit ihm klären. Bezüglich der Neuseinstellungen könnte er Euch morgen die Anhörung rein reichen und dann habt ihr ein ziemliches Problem.

R
Relfe

15.12.2021 um 12:47 Uhr

schlechte Organisation. Wir haben immer die Möglichkeit die notwendige Anzahl an BRM/EBRM zu kontaktieren, weil wir eine Jahresurlaubsübersicht für BRM/EBRM haben. Wenn dann nicht genug im Betrieb sind, befinden sich welche auf Abruf bereit und das akzeptiert unser AG dann als AZ (wobei die meisten das gar nicht einreichen)

Ich würde niemals dem AG die Chance geben, das der BR "geplant" nicht beschlussfähig ist, da kannst ja drauf warten, das er dann fristabhängige Anhörungen einreicht.

K
Karsten93

15.12.2021 um 13:13 Uhr

Danke für die zahlreichen Antworten.

Wir haben bei uns die Situation, dass wir dieses Jahr aus dem Tarifvertrag 6 T-Zug Urlaubstage extra gewährt bekommen haben. Diese 6 zusätzlichen Urlaubstage sollten auf Wunsch des AGs und auf Grund der Arbeitssituation am Jahresende genommen werden. Daraus resultiert die Abwesenheit der Mitglieder.

Beim vorsichtigen anfragen, ob uns die Zeit später gutgeschrieben wird sehe ich leider schwarz. Unser AG ist leider ganz und gar nicht kulant in dieser Hinsicht.

Eure Antworten haben ja schon mal einen Vorgeschmack gegeben wo die Reise hingeht. Danke dafür.

C
celestro

15.12.2021 um 13:21 Uhr

Naja ... da müsste man dann nochmal genau hinschauen. Wenn die Urlaubssituation so ist, weil der AG wollte, dass dieser Urlaub dort genommen wird, kann er mMn nicht einfach hingehen und eine Sitzung haben wollen bzw. dort Klamotten einreichen, die der BR bearbeiten muss.

D
DummerHund

15.12.2021 um 13:28 Uhr

"Diese 6 zusätzlichen Urlaubstage sollten auf Wunsch des AGs und auf Grund der Arbeitssituation am Jahresende genommen werden. Daraus resultiert die Abwesenheit der Mitglieder." Wie du selbst schreibst ist es der Wunsch des AG. Es liegt doch aber an euch dem Wunsch nach zu kommen oder aber zu sagen das geht so nicht. Ich würde dem AG hier mitteilen Das ihr die Sitzung einberuft und den Tag dann hinten dran hängt. Für mich liegt hier ein betriebsbedingter Grund vor der es sogar erlauben würde diesen Tag im Folgejahr zu nehmen. Ihr müsst dem AG in der Angelegenheit gegenüber fordern und nicht bitten. Und im kommenden Jahr erstellt ihr im BR Büro für euch einen Urlaubsplan wo jedes BRM seinen geplanten Urlaub und BR Seminare einträgt.

M
Moreno

15.12.2021 um 14:14 Uhr

Geht den AG doch nichts an wann Ihr eine Sitzung macht! Wenn aus schlechter Organisation der BR nicht beschlussfähig ist dann verstreicht eben die Anhörungszeit und gut oder schlecht ist es! Die Mitarbeiter freuen sich auf ihren langen Urlaub ist doch okay und würde ich auch nicht unterbrechen. Dem AG würde ich zusätzlich klar machen, dass wenn er eine BR Sitzung wünscht dies im Vorfeld ankündigen sollte bevor er allen BRM Urlaub gewährt. Als BR sollte man als erstes lernen nie über jedes Stöckchen zu hüpfen die der AG hinhält!

K
Karsten93

15.12.2021 um 14:29 Uhr

Vielen Dank für die ganzen Vorschläge und Infos. Ich nehme das alles mit in unsere morgige Sitzung. Lessons learned - BR Urlaub besser organisieren, mehr einfordern und nicht direkt auf alles anspringen ;)

D
DummerHund

15.12.2021 um 15:54 Uhr

Und immer dran denken, als BR ist euer AG einzigst und alleine euer Verhandlungs und Vertragspartner. Nicht mehr und nicht weniger.

Ihre Antwort