Erstellt am 17.01.2006 um 12:27 Uhr von otto
Hallo Peter,
Gehaltsansprüche sind individual-rechtliche Ansprüche und entstehen, wenn der einzelne Arbeitnehmer arbeitet, völlig unabhängig von Eurer BV. Das Problem dürfte eher sein: Wenn Ihr Arbeitgeber jetzt schon die Gehälter nicht zahlen kann, ist dann bei einer möglichen Insolvenz und noch höeren Gehaltsforderungen Geld da?
Gruß otto
Erstellt am 17.01.2006 um 12:40 Uhr von Kölner
Ich bezweifle sehr stark, ob dazu überhaupt eine BV möglich ist!
Der AG verstösst mit seiner Nichtzahlung gegen eine ganze Reihe von BGB-Paragrafen, vielleicht liegt gar Insolvenzverschleppung vor.
Auch wenn alle MA's davon kollektiv betroffen sind, ist der Arbeitsvertrag individualrechtlich zu sehen und die Durchsetzung der Interessen des einzelnen ebenso!