Betriebsvereinbarung zu Gehaltsforderungen - was passiert damit bei Insolvenz?
Da unser Betrieb mit der Zahlung von 3 Monatsgehältern hinterher ist, hat der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung mit dem AG geschlossen, in der die offenen Gehälter der Mitarbeiter aufgeführt sind. Was passiert mit den über die 3 Monate hinaus gehenden Gehältern, wenn die Firma Insolvenz anmelden muss. Steht uns dann alles noch in der Vereinbarung aufgeführte Geld zu Verfügung oder gibt es da Probleme?
Danke im Voraus
Peter
Community-Antworten (2)
17.01.2006 um 13:27 Uhr
Hallo Peter, Gehaltsansprüche sind individual-rechtliche Ansprüche und entstehen, wenn der einzelne Arbeitnehmer arbeitet, völlig unabhängig von Eurer BV. Das Problem dürfte eher sein: Wenn Ihr Arbeitgeber jetzt schon die Gehälter nicht zahlen kann, ist dann bei einer möglichen Insolvenz und noch höeren Gehaltsforderungen Geld da? Gruß otto
17.01.2006 um 13:40 Uhr
Ich bezweifle sehr stark, ob dazu überhaupt eine BV möglich ist! Der AG verstösst mit seiner Nichtzahlung gegen eine ganze Reihe von BGB-Paragrafen, vielleicht liegt gar Insolvenzverschleppung vor. Auch wenn alle MA's davon kollektiv betroffen sind, ist der Arbeitsvertrag individualrechtlich zu sehen und die Durchsetzung der Interessen des einzelnen ebenso!
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