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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interessenkonflickte bei freigestellten BR Mitgliedern insbesondere BRV. Gehaltsforderungen etc.

S
schwejk
Jan 2018 bearbeitet

Rein faktisch sind ja freigestellte BR - Mitglieder und insbesondere die Vorsitzenden niemandem unterstellt.

Allerdings sind sie ja auch Arbeitnehmer mit anderen Aufgaben die auch Gehalt bekommen, Urlaub beantragen usw.

Gerade in Punkto Gehaltszahlungen, Bonus etc. kann es ja in verschiedene Richtungen zu Interessenkonflikten mit dem Arbeitgeber kommen. Wenn beispielsweise der BR Vorsitzende auf der einen Seite mit dem Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht zieht, oder eine Einigungsstelle anruft und ist gleichzeitig dem Personalchef unterstellt ergeben sich bei Beurteilungsgesprächen und Gehaltsverhandlungen Interessenkonflikte.

Wie wird das üblicherweise in den Unternehmen aufbauorganisatorisch geregelt? Wir haben einen Betriebsrat von 15 Mitgliedern und 3 freigestellte BR Mitglieder.

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Community-Antworten (5)

R
ridgeback

25.07.2010 um 20:41 Uhr

schwejk, Rein faktisch sind ja freigestellte BR - Mitglieder und insbesondere die Vorsitzenden niemandem unterstellt.

Richtig. Das trifft aber auf alle Freigestellten zu.

** und ist gleichzeitig dem Personalchef unterstellt **

Hä?? Watt denn nu??

D
DerAlteHeini

25.07.2010 um 21:56 Uhr

schwejk Gem. § 38 BetrVG freigestellte Betriebsratsmitglieder haben keine Vorgesetzten, somit unterstehen sie auch nicht dem Personalchef. Sie sind bei der beruflichen und finanziellen Entwicklung vergleichbaren Arbeitnehmern anzupassen. Gibt es keine vergleichbaren Arbeitnehmer muss der betroffene eben mit dem AG verhandeln. Werden beide Seiten nicht einig, kann das Betriebsratsmitglied das Arbeitsgericht anrufen.

N
nicoline

25.07.2010 um 22:39 Uhr

schweijk, und insbesondere die Vorsitzenden niemandem unterstellt. So er denn freigestellt ist!

Allerdings sind sie ja auch Arbeitnehmer mit anderen Aufgaben die auch Gehalt bekommen Das gilt ja dann nur für teil- oder nicht freigestellte BRM und dürfte auch keinen Konflikt verursachen!

Gerade in Punkto Gehaltszahlungen Na, Gehaltszahlungen sollten ja wohl bei allen MA pünktlich und in der richtigen Höhe erfolgen, Bonuszahlungen => § 37 Abs. 4, bislang sehe ich noch keinen Grund, für einen INTERESSENSKONFLIKT

Wenn beispielsweise der BR Vorsitzende auf der einen Seite mit dem Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht zieht Es zieht nicht der BRV, sondern der BR!

*ergeben sich bei Beurteilungsgesprächen * Der Personalchef hat die Arbeit eines freigestellten BRM nicht zu beurteilen.

und Gehaltsverhandlungen Da gibt es Regeln => vergleichbare AN z.B.

*aufbauorganisatorisch * Vielleicht kannst Du mal erklären, was Dir da so vorschwebt?!

S
schwejk

26.07.2010 um 11:28 Uhr

Bei uns war es so, dass der Vorsitzende dem Personalchef; Arbeitsdirektor unterstellt ist. Das Organigramm wurde nun geändert und nun steht dort der Vorstandsvorsitzende als direkte Linie zum Betriebsrat. Vorstellen könnte ich mir dass der BR auf derselben Ebene mit Aufsichtsrat und Vorstand erscheint. Ohne direkte Verbindungen miteinander. Damit würde die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit signalisiert. Ist das bei Euch auch so dargestellt?

G
ganther

26.07.2010 um 19:54 Uhr

entscheidend ist was sich auf der tatsächlichen ebene abspielt und nicht wie bildchen gemalt werden. wie läuft es denn in der praxis?

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