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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitanspruch für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter bei Seminaren - wie kann der BR argumentieren?

B
bunny290199
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber will teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern für Seminare nur die jeweiligen Stunden gutschreiben, soviel er normalerweise auch täglich arbeitet. Also arbeitet eine Mitarbeiterin 4 Stunden täglich, bekommt sie auch für ein Ganztagsseminar nur 4 Stunden pro Tag gutgeschrieben. Die restlichen Stunden sollen betriebliches Interesse darstellen. Wie können wir als BR dagegen argumentieren?

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Community-Antworten (2)

H
Homeland25

17.01.2006 um 12:33 Uhr

Siehe "Fitting" BetrVG-Handkommentar: zum § 37 BetrVG (Randnummer 189): "Einem in Teilzeit beschäftigen BR-Mitgl. steht...ein Ausgleichsanspruch zu, wenn es außerhalb seiner Arbeitszeit,...an einer Schulungsveranstaltung teilnimmt." D.h.: was über die normale Arbeitszeit des Teilzeitbeschäftigten hinausgeht, wird in Freizeit abgegolten!

B
bunny290199

17.01.2006 um 23:27 Uhr

Vielen Dank für die Antwort, aber wie sie es bei Teilzeitmitarbeiter aus, die keine BR-Mitglieder sind, und an einem betrieblichen vollzeit Seminar teilnehmen. Kann der Betrieb verlangen, dass Teilzeitmitarbeiter weniger Stunden als Vollzeitmitarbeiter für das gleiche Seminar bekommen?

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