Kosten von BR-Seminaren - unzulässiges Thema auf Betriebsversammlung?
Hatte gestern Betriebsversammlung und der AG wollte die Belegschaft über Notwendigkeit von BR-Seminaren im nächsten Jahr abstimmen lassen, da wir seiner Bitte aus wirtschaftlichen Gründen darauf zu verzichten zuvor nicht nachkamen. Die Abstimmung haben wir unterbunden, eine Diskussion über das Thema nicht. Frage: gehört das Thema Kosten von BR-Seminaren zu den unzulässigen Themen?
Community-Antworten (3)
18.12.2008 um 20:28 Uhr
@Lenin, ich erspar mir den Kommentar zu den unmöglichen AG. Regt mich nur auf. siehe: BAG Beschluss vom 19.07.1995 - 7 ABR 60/94
18.12.2008 um 20:33 Uhr
@Lenin Also, grundsätzlich ist das Thema erstmal zulässig, allerdings ist dann auch das Thema Kosten der GL und der Bewirtung von Gästen oder Kunden im gleichen Atemzug zu sehen. Der AG kann sogar die Kosten des Gremiums in einer solchen Versammlung preis geben, darf sie aber nciht bewerten ("zu hoch") und muß außerdem alle anderen Kostenstellen ebenso preis geben. Ich habe leider keinen Kommentar zur hand um dir das genauer zu erklären, gebe dir aber grundsätzlich den Rat, die §§ 40 und 41 BetrVG mal durchzulesen. Abstimmen kann der AG darüber nicht lassen, da das Gremium selbst die Schulungen nach § 37,6 BetrVG bestimmt. Die Notwendigkeit dieser Seminare entspricht dem §. Selbstverständlich kann er euch fragen, ob ihr euch nciht ein wenig einschränken könnt, wegen der wirtschaftlichen Situation, ich gebe aber zu bedenken, dass es manchmal teurer wird einen schlecht ausgebildeten BR zu haben, als einen gebildeten.
Zu diesem Thema gibt es hier auf der Seite auch einen tollen "Link" - diesen hier:
gehe da mal auf den Film Seminare, dann wird dir (und deinen Kollegen im Gremium) vielleicht geholfen
Gruß DJ
18.12.2008 um 21:45 Uhr
Hallo! Bin neu hier in diesem Forum und völlig begeistert! Eure Antworten waren SEHR hilfreich! SUPER!!! Vielen Dank!
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