Erstellt am 13.01.2006 um 14:40 Uhr von Kölner
Erstellt am 13.01.2006 um 16:49 Uhr von ralle
ja bei uns ist BAT O übergang zum TVöD in Anwendung
Erstellt am 13.01.2006 um 18:07 Uhr von Kölner
Arbeitet Ihr denn in der Zeit zwischen 21 h- 6 h morgens mindestens zwei Stunden? (Nicht zu verwechseln mit der Bereitschaftszeit gemäß § 7 TVöD).
Ist der Bereitschaftsdienst vor Ort mit gelegentlicher Arbeitsaufnahme oder ist das eine Rufbereitschaft?
Wenn die Antwort lautet: Wir arbeiten nachts nicht, dann eher Schichtarbeit; wenn mehr als zwei Stunden regelmäßig nachts gearbeitet werden, dann Wechselschichtarbeit!
Erstellt am 14.01.2006 um 00:16 Uhr von ralle
in der Regel werden nicht mehr als zwei stunden in der Nacht gearbeitet, wo steht die Regelung?
Erstellt am 14.01.2006 um 07:42 Uhr von Kölner
Im TVöD, Definitionen § 7!