Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Hätte da eine Frage. Bis wann muss der Arbeitgeber Urlaub gemehmigen?
Es geht dabei um Einzelne Tage nicht um den Jahresurlaub, dafür haben wir eine Urlaubsplanung.
Bisher ist es so, das Kolleginnen und Kollgen bei uns ca. 10- 15 Tage vor Urlaubsbeginn einen Urlaubschein einreichen und dort festlegen welchen Tag sie Urlaub haben möchten. Der Arbeitgeber lässt sich mit der Antwort reichlich Zeit so das die Mitarbeiter meistens erst 2 Tage vor dem Urlaub bescheid bekommen ob er genhemigt ist oder nicht.
Im BetrVG und auch im Metalltarifvertrag ist da nichts eindeutig geregelt.
Hat jemand erfahrung damit oder gibt es ein Urteil über solch einen Fall?

Würde mich auf ein Antwort freuen.