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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alkohol bei Krankheit - kann das Ärger geben?

B
busa
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege hat ein Gehgips und ist Arbeitsunfähig geschrieben worden. Seine Krankmeldung gibt er im Betrieb ab. Der Kollege hatte zu dieser Zeit eine Alkoholfahne. Der Betriebsrat meint das er Ärger bekommen könnte, wenn dies weitergeleitet wird (Personalchef). Stimmt dies?

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Community-Antworten (3)

O
otto

08.01.2006 um 22:29 Uhr

Hallo busa! Juristisch hat der Kollege wohl nichts zu befürchten. Er ist arbeitsunfähig - siehe Krankmeldung -. Während der Krankheit hat er zwei Pflichten:

  • Alles zu tun, was denGenesungsprozeß befördert
  • Alles zu unterlassen, was den Genesungsprozeß behindert. Der Arbeitgeber wird große Probleme haben nachzuweisen, dass der Alkoholkonsum den Genesungsprozeß behindert hat. Insoweit also kein großes Problem. Ganz anders sieht es für die Zukunft aus. Der Arbeitgeber könnte diesen Vorfall zum Anlaß nehmen, diesen Arbeitnehmer besonders intensiv zu kontrollieren. Gruß otto
R
Rattle

09.01.2006 um 08:23 Uhr

hallo,

müßte ihm den nicht nachgewiesen werden (alktest,blutentnahme angeordnet) das er überhaupt alkohol getrunken hat?

sonst könnte ja jeder x-beliebiger kollege behaupten der hat alkohol getrunken.

mfg

V
viktor

09.01.2006 um 09:47 Uhr

Also ich sehe das wie Otto - Gips und Alkohol haben nichts mit einander zu tun (war ja vielleicht auch Desinfektionsmittel)

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