Erstellt am 08.01.2006 um 21:29 Uhr von otto
Hallo busa!
Juristisch hat der Kollege wohl nichts zu befürchten. Er ist arbeitsunfähig - siehe Krankmeldung -. Während der Krankheit hat er zwei Pflichten:
- Alles zu tun, was denGenesungsprozeß befördert
- Alles zu unterlassen, was den Genesungsprozeß behindert.
Der Arbeitgeber wird große Probleme haben nachzuweisen, dass der Alkoholkonsum den Genesungsprozeß behindert hat. Insoweit also kein großes Problem. Ganz anders sieht es für die Zukunft aus. Der Arbeitgeber könnte diesen Vorfall zum Anlaß nehmen, diesen Arbeitnehmer besonders intensiv zu kontrollieren.
Gruß otto
Erstellt am 09.01.2006 um 07:23 Uhr von Rattle
hallo,
müßte ihm den nicht nachgewiesen werden (alktest,blutentnahme angeordnet) das er überhaupt alkohol getrunken hat?
sonst könnte ja jeder x-beliebiger kollege behaupten der hat alkohol getrunken.
mfg
Erstellt am 09.01.2006 um 08:47 Uhr von viktor
Also ich sehe das wie Otto - Gips und Alkohol haben nichts mit einander zu tun (war ja vielleicht auch Desinfektionsmittel)