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Abmahnung richtig oder falsch?

K
KIKA
Aug 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

einige Kollegen wurden während der Arbeitszeit von der Geschäftsleitung beim Bier trinken erwischt und haben dafür eine Abmahnung erhalten. Das man auf der Arbeit keinen Alkohol trinken sollte ist mir durchaus klar, aber es gibt bei uns keine klare Regelung zum Thema Alkohol und rein vom Gesetzgeber ist es ja nicht verboten solange ich mich und andere nicht gefährde und meiner Arbeit nachgehe. Es gibt diverse Belehrungen bei denen Alkohol verboten wird und dann gibt es wieder Belehrungen in denen das steht was das Gesetz sagt. Also nicht verboten. Ich finde für die Abmahnungen keine wirkliche Grundlage und bin der Meinung das sie nicht korrekt sind.

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Community-Antworten (9)

M
myosotis07

05.08.2021 um 22:21 Uhr

Es gibt ja eigendlich nur zwei Arten von Abmahnungen.

  1. Art: Damit kann sich der Arbeitgeber bei einer möglichen Kündigung den Ars**** mit abwichen, da sie nichts wert (weil schlichtweg falsch und unbegründet sind)
  2. Art: Es liegt ein Verstoß des AN vor, die er in Zukunft zu Unterlassen hat, weil bei Wiederholungsfall ggf. eine verhaltensbezogene Kündigung zu ihn zukommt.

Wenn es in eurem Betrieb keinerlei Regelungen gibt (die übgrigens voll in der Mitbestimmung des Betriebsrats sind), dann kann der AN auch gegen keine dieser Regelungen verstoßen haben und diese Abmahnung ist nichts wert.

Macht aber bloß nicht den Fehler und weißt ggf mit einer Gegendarstellung den Arbeitgeber auf seinen Fehler hin. Der wird sich brav bedanken und diesen Fehler nicht mehr machen und andere Gründe heranziehen.

Für sich selbst ist es allerdings sinvoll eine Darstellung zu schreiben, um diesen bei einem möglichen Kündigungsschutzprozess in der Zukunft zu haben und dann nicht mühevoll aus dem Gedächtnis die alte Abmahung bei dem Richter zu widerlegen.

S
seehas

06.08.2021 um 09:19 Uhr

Die Frage für mich ist, ob sie während des Biertrinkens weiter gearbeitet haben oder nicht? Wenn Bier trinken nicht verboten ist kann es dafür auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben. Wenn sie allerdings die Arbeit eingestellt haben um ein Bier zu trinken, das heißt sie haben eine Pause gemacht ohne auszustempeln, dann sind wir bei Arbeitszeitbetrug. Der wiederum ist sehr wohl abmahnfähig und geht mitunter auch ohne vorherige Abmahnung als Grund für eine fristlose Kündigung durch.

K
kratzbürste

06.08.2021 um 11:01 Uhr

Eigentlich doch ganz einfach. Trinke in Zukunft kein Bier mehr. Im Laufe der Zeit "verblasst" die Abmahnung und ist irgendwann nicht mehr wirksam.

M
Morgenrunde

06.08.2021 um 11:34 Uhr

Wo steht denn, dass es erlaubt ist? Sicherlich gibt es auch keine Anweisung, die besagt, dass das zünden von Feuerwerkskörpern am Arbeitsplatz verboten ist. Ein Gesetz dazu ist mir ebenfalls nicht bekannt. Das heißt allerdings nicht, dass es erlaubt ist. Überspitzt könnte man nach deiner Argumentation auch sagen, dass LSD nicht verboten ist, solange man andere nicht gefährdet "und seiner Arbeit" nachgeht.

Wieso nimmt man die Abmahnung nicht als das wahr was es ist? Der deutlichste Hinweis des Arbeitsgebers, dass dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen ist. Dann bin ich bei Kratzbürste....einfach nicht mehr machen und aus der Akte löschen lassen, wenn etwas Zeit vergangen ist.

R
RudiRadeberger

06.08.2021 um 11:38 Uhr

"Es gibt diverse Belehrungen bei denen Alkohol verboten wird" - also gab es doch was zu dem Thema... Ist die Teilnahme an diesen Belehrungen dokumentiert worden?

Bei Alkohol während der Arbeitszeit habe ich persönlich absolut kein Verständnis übrig. Aber vielleicht bin ich da auch altmodisch.

E
enigmathika

06.08.2021 um 12:08 Uhr

@ Morgenrunde: Für deine Beispiele gibt es Gesetze, die das untersagen. (1. SprengG, 2. BtmG) Tatsächlich gilt in Deutschland: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

@KIKA Wenn Ihr unbedingt etwas unternehmen wollt, könnt Ihr den AG fragen, ob es eine Anweisung bezüglich des Konsums von Alkohol gibt und dann die Kolleg:innen per Rundschreiben darauf aufmerksam machen bzw. daran erinnern.

Ansonsten bin ich bei einer Kombination aus Myosotis07 und Kratzbürste:

Unternehmt nichts weiter gegen die Abmahnung und unterlasst in Zukunft den Alkoholkonsum.

M
Morgenrunde

06.08.2021 um 12:17 Uhr

Danke für den Hinweis @Enigmathika. Mir ging es darum, dass es sicherlich keine (betriebliche) Anweisung zu den Beispielen gibt. Unabhängig davon würde ich weiterhin, wie wohl auch andere hier, nicht darüber diskutieren, ob eine Abmahnung bei "Alkohol am Arbeitsplatz" gerechtfertigt ist oder nicht.

R
rtjum

06.08.2021 um 16:31 Uhr

naja...als Barkeeper...schönes Wochenende euch allen! :-)

A
amizi

09.08.2021 um 15:00 Uhr

Also ich finde, Alkohol in welcher Form auch immer, hat meine Meinung nach nichts am Arbeitsplatz verloren

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