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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

5 Wochen Urlaub am Stück - Arbeitgeber sagt nein - geht das?

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Roland
Dez 2023 bearbeitet

Ein MA möchte 5 Wochen Urlaub machen. Zu dieser Zeit befindet sich kein anderer MA in Urlaub. Trotzdem sagt der AG soviel Urlaub an einen Stück gibt es nicht. Kann der MA trotzdem seinen Urlaub antreten?

Brauchen Hilfe Danke

Gruß Roland

22.340018

Community-Antworten (18)

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Fayence

07.01.2006 um 11:10 Uhr

Hallo Roland, lt. Bundesurlaubsgesetz ist Urlaub zusammenhängend zu gewähren. Es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 12 Werktage müssen zusammenhängend gewährt werden (Urlaubsanspruch auf diese Tage muss natürlich bestehen). So weit die eine Seite. Ich würde noch einmal mit dem AG reden, wenn von Kollegenseite auch nichts dagegen spricht. Aber einen nicht genehmigten Urlaub einfach antreten, kann unter Umständen den Arbeitsplatz kosten! Wie ist denn sonst Eure Urlaubsregelung? Vielleicht in einer Betriebsvereinbarung oder per Tarif geregelt?

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Roland

07.01.2006 um 11:48 Uhr

Hallo Fayence

eine besondere Regelung gibt es nicht. Wir BR sagen halt wenn in dieser Zeit die Produktion bzw. der Arbeitsablauf gewährleistet ist, soll' uns recht sein. Natürlich kann nieman Krankheiten vorhersehen. Aber wir finden wenn die Abteilung weiterhin gut bestzt ist, warum soll dr MA keine 5 Wochen am Stück Urlaub machen. Somit hat doch der AG kein Recht den Urlaub zu verweigern oder?

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Ramses II

07.01.2006 um 12:31 Uhr

Welche Begründung gibt denn der Arbeitgeber dafür?

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Roland

07.01.2006 um 12:36 Uhr

er sagt einfach 5 Wochen sind zuviel - mehr nicht

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Fayence

07.01.2006 um 12:38 Uhr

Hallo Roland! Leistet zunächst noch einmal Überzeugungsarbeit, weist auf die geltende Rechtsprechung hin = Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren. Lässt sich Euer AG nicht überzeugen und kann er keine dringenden betriebliche Gründe nennen, welche dagegen sprechen, bleibt Eurem Kollegen nur der Schritt, seinen Urlaub einzuklagen.

Ein Fall dazu: http://www.ra-kotz.de/urlaubsanspruch.htm

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Roland

07.01.2006 um 12:49 Uhr

uns sind betriebliche Gründe nicht bekannt noch stehen andere AN entgegen. Wie gesagt in dieser Zeit ist der betriebliche Ablauf in dieser Abteilung gewährleistet da ja die anderen Kollegen da sind.

Somit liegen für uns keine Gründe vor dass der Urlaub nicht genomen werden kann.

Aber wie geht man mit der Aussage des AG um:

Ich kann dem MA keine 5 Wochen geben, da heute noch nicht bekannt ist, ob es die Arbeit es zulässt. Es könnte ja sein, dass dann soviel Arbeit da ist, dann kann er nicht gehen.

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Fayence

07.01.2006 um 13:01 Uhr

Diese Argumentation zählt nicht. Es kann z.B. auch die Sonne vom Himmel fallen...

Hier ein Link zum Thema Widerruf bereits gewährten Urlaubs: http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/urlaub/topnews07297.html#

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Roland

07.01.2006 um 13:08 Uhr

der Urlaub ist noch nicht genehmigt. Er wurde so eingereicht. Haben aber erfahren dass der AG diesen Urlaub nicht genehmigen will.

Alles andere habe ich schon geschrieben.

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Fayence

07.01.2006 um 13:14 Uhr

Hallo Roland, anscheinend hast Du den Link nicht gelesen. Hier ist nämlich auch noch einmal detailliert beschrieben, warum ein AG den Urlaubsantrag nicht einfach ablehnen kann.

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Roland

07.01.2006 um 13:33 Uhr

Fayence - in deinem Artikel heißt es aber auch, der AG kann den Urlaubswunsch wegen Auftragslage ablehnen. Wie gesagt der Urlaub wurde noch nicht genehmigt. Muss der AG, wenn er mit "betrieblichen Gründen" argumentiert, auch nachweisen was es für Gründe sind?

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Fayence

07.01.2006 um 13:58 Uhr

Roland - mein letztes Zitat dazu: Schaub-Arbeitsrechtshandbuch §102 Urlaub V. Urlaubserteilung "Im Rahmen der Abwägung der wechselseitigen Interessen hat der AG die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen (§7 BUrlG) Er darf sich über die Urlaubswünsche dann hinwegsetzen, wenn von ihm darzulegende oder zu beweisende dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gründen den Vorrang verdienen (Berücksichtigung Schulferien bei AN mit schulpflichtigen Kindern), entgegen stehen." Gerechtfertigte Ablehnungsgründe kann ich Deinen Beiträgen noch immer nicht entnehmen. Weiter siehe Antwort 9087

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Roland

07.01.2006 um 14:07 Uhr

ich muss dir recht geben. Wir sehen es ja genauso. Wir sehen auch keine Gründe die dagegen sprechen. Werde am Montag beim Chef mal die Sache klarstellen, bzw. soll er mir mal sagen, welche betrl. Gründen dies sein sollen.

War schön mit dir zu reden. Für mich fehlen hier Chaträume.

Schönes Wochenende!!!!

S
Saamic

14.12.2023 um 13:17 Uhr

Wir haben auch das Problem, bei uns heißt es laut BV , über drei Wochen geht nur als Ausnahme . da der Kollege 2021 auch schon 4 Wochen hatte wäre es keine Ausnahme mehr. ich frage mich da wieviel Jahre müssen dazwischen liegen damit er wieder 4 Wochen Urlaub nehmen darf

J
jutti1965

14.12.2023 um 13:20 Uhr

Sorry saamic aber welcher BR unterschreibt so eine bekloppte BV ?????

C
celestro

14.12.2023 um 15:34 Uhr

Wer sowas unterschreibt ist mEn völlig egal ... denn die Regelung verstößt gegen das BUrlG und ist daher nichtig.

T
Tagträumer_5

14.12.2023 um 16:05 Uhr

Letztendlich verstoßen 5 Wochen Urlaub am Stück gegen die Fürsorgepflicht des AG. Wie will sich der Mitarbeiter im übrigen Jahr mit 1 Woche (6 Wochen insgesamt vorausgesetzt) erholen?!

C
celestro

14.12.2023 um 18:23 Uhr

"Letztendlich verstoßen 5 Wochen Urlaub am Stück gegen die Fürsorgepflicht des AG."

Erm ... Nein? Wie kommt man bitte auf so eine bescheuerte Idee? Sogar ganz im Gegenteil!

"Wie will sich der Mitarbeiter im übrigen Jahr mit 1 Woche (6 Wochen insgesamt vorausgesetzt) erholen?!"

Bitte mal das BUrlG lesen UND verstehen. Danke!

M
Moreno

14.12.2023 um 18:26 Uhr

Celestro mit dem Verstehen ist das so ein Ding beim Troll!

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