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Schichtzulage - Wer hat ne Idee wie man eine Gleichbehandlung erzwingen kann?

H
Horstel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Maschinenbauunternehmen ca. 100 Mitarbeiter wird seit jeher im Schichtdienst in der Fräserei/ Dreherrei gearbeitet. Hier werden auch seit jeher Schichtzulagen als Pauschalbetrag gezahlt. In der Montageabteilung wird gelegentlich und bei Bedarf Schicht gearbeitet, ebenfalls mit Zulagen. Nun soll auch im technischen Büro dauerhaft im Schichtdienst gearbeitet werden, jedoch ohne Zulagen. Weder der AG ist im AGVerband, noch ist der BR Gewerkschaftlich organisiert. Wie verhält es sich da mit den Zulagen? In neuen Arbeitsverträgen wurde die Bereitschaft zur Schichtarbeit geregelt (nicht die Zulagen), einige Mitarbeiter (die altgedienten) haben allerdings keinen Arbeitsvertrag. Wer hat ne Idee wie man eine Gleichbehandlung erzwingen kann, natürlich ohne die Schichtzulagen generell in allen Abteilungen wegfallen zu lassen. Ich freu mich auf eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

M
merlin

28.12.2005 um 15:40 Uhr

Hallo, Die Einführung von Schichtarbeit ist grundsätzlich mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Ihr könnt als BR natürlich eine Einführung von Schichtarbeit im technischen Büro ohne Zahlung von Zulagen ablehnen. Es wird aber nach meiner Meinung nicht möglich sein den AG zu einer abteilungsübergreifenden Gleichbehandlung zu zwingen (jedefalls nicht direkt). Wenn in dem technischen Büro grundsätzlich andere Arbeiten ausgeführt werden so kann der AG diese natürlich auch anders bezahlen (incl. Schichtzulagen). Gruß Merlin

H
Homeland25

10.01.2006 um 13:13 Uhr

Was ist denn als Gehaltsgrundlage im Arbeitsvertrag angegeben, da wird doch meistens auf einen Tarifvertrag verwiesen, dieser ist dann auch für die Bezahlung einer Zulage maßgeblich.

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