Kann ich als Betriebsrat rechtlich belangt werden, wenn ich über
- Arbeit während der Krankheit
- Überstunden weit über das übliche hinaus (größer 12 Stunden) -
und das ist bei machen Mitarbeitern die Regel (angeblich freiwillig)
Bescheid weis / Informiert bin?

Vielen Dank für die Unterstützung