Der Jahresurlaub für 3 Wochen wird 3 Monate vor Beginn des Urlaubes eingereicht!
Bie zu welchem Zeitpunkt muß der Arbeitgeber diesen genehmigen oder ablehnen?
Hallo yorck29,
eine gesetzliche Regelung gibt es da nicht.
So etwas sollte in einer BV geregelt werden.
Erstellt am 21.12.2005 um 14:38 Uhr von viktor
So weit ich das sehe: in "angemessener" Zeit. Wenn es Dir unter den Nägeln brennt, frage nach, wo die Genehmigung bleibt, weil Du bis da und da hin aus diesen und jenen Gründen eine Entscheidung brauchst. Ggf. Betriebsrat um Vermittlung bitten.