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Betriebsanweisung Tragen von Sicherheitskleidung - was tun, wenn sich Kollegen weigern?

E
epie
Jan 2018 bearbeitet

schriftliche betriebsaneisung von der Geschäftsleitung jeder Beschäftigte hat auf den Baustellen eine Warnweste zu tragen jetzt weigern sich einige Baumaschienenführer (baggerfahrer,Raupenfahrer LKWfahrer usw diese zutragen ist das rechtens oder müssen sie diese auch tragen wenn sie in ihrer Baumaschiene sitzen.

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

18.12.2005 um 21:42 Uhr

Hallo epie, tut mir leid, aber ich kann Deine Fragestellung absolut nicht nachvollziehen. Eine Warnweste trägt doch zweifelsfrei dazu bei, besser gesehen zu werden und ist somit ein sinnvoller Beitrag zum Arbeitsschutz. Eine solche Anweisung würde ich auch als Betriebsrat voll und ganz unterstützen. Ob es eine Rechtsvorschrift dazu gibt, weiß ich allerdings nicht.

A
Akira

18.12.2005 um 23:26 Uhr

Hallo epie Betriebsanweisungen sind immer schriftlich. Besteht eine solche, ist dieser auch folge zu leisten. Allso Weste an, auch wenn es den Herrn nicht so in den Kram passt. Die Weste gehört zur PSA (Persönliche Schutzausrüstung) wird die von eurem Chef oder wer auch immer bei euch das sagen hat gestellt seit Ihr zum tragen verplichtet lt. § 15 ArbSchG. entnehme deinem Schreiben das es sich um Baustellen handelt dort tragt ihr doch auch Helm Schuhe usw.Da kommt es auf eine Weste wohl nicht an oder zwickt die? Das tragen der Weste ist auch durch §35,Abs. 6 Strassenverkehrsordnung für Personen.die bei dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Strassen oder der Müllabfuhr eingesetzt werden oder die dort Arbeiten beaufsichtigen. vorgeschrieben. Gruss Akira

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