Erstellt am 18.12.2005 um 23:41 Uhr von otto
Hallo KrSr!
Immer wieder das alte Problem: Arbeitszeitregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz und zu bezahlende Arbeitszeit. Beides hat - rechtlich - nichts miteinander zu tun. Der Arbeitgeber muss Ihnen jede Minute, Stunde usw. tatsächlich geleisteter Arbeit bezahlen. Es spielt keine Rolle, dass Sie und der Arbeitgeber damit gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen haben. Geleistete Arbeitszeit ist zu bezahlen. Ggf. müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Möglichkeit zu einer Pause hatten. Das dürfte bei einem Notfall - ich vermute im Krankenhaus oder ähnlicher Einrichtung - nicht schwer sein.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
otto