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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtwachen Zusatzurlaub und Feiertagsausgleich - Haben Nachtwachen Anspruch auf Feiertagsaugleich mit Freizeitausgleich?

L
Lala
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, wir haben unser Problem noch nicht gelöst. Unser Anliegen war vor einiger Zeit im Forum. Hier nochmal unsere Fragen, vielleicht kann sie jemand ganz schnell beantworten.

  1. Haben Nachtwachen (28.88Std in der W.) Anspruch auf Feiertagsaugleich mit Freizeitausgleich?
  2. Bekommen sie den NW Zusatzurlaub?
  3. wie sieht es mit der Sonntagsarbeit aus? Bezahlung erfolgt nach BAT. Unsere NW haben die o.g. noch nie bekommen und haben deshalb den BR eingeschaltet. Wie gehen wir vor? Notfalls durch Klage ? Vielleicht kann mir heute noch irgend ein Forumsmitglied antworten. Danke und einen schönen Abend von Lala
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Community-Antworten (2)

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Waschbär

29.10.2006 um 20:02 Uhr

Hallo, lala

laut BAT haben sie bestimmt , die zulagen ! egal ob 28,irgendwas oder 7,7 . regelung steht auch im BAT

selbst unter googel findest du etwas zu dem thema !

wie geht ihr denn sonst mit sowas um ?

W
Waschbär

29.10.2006 um 20:38 Uhr

lala hilft dir das schon, hatte ich noch rum liegen im BAT ordner ....

Der Zusatzurlaub bemißt sich nach der bei demselben Arbeitgeber im vorangegangenen Kalenderjahr erbrachten Arbeitsleitung. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Urlaubsjahres. Leistungen im Kalenderjahr: 150 Nachtarbeitsstunden = 1 Tag 300 " = 2 Tage 450 " = 3 Tage 600 " = 4 Tage

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