Erstellt am 10.12.2005 um 14:47 Uhr von Fayence
Hallo Scharly11,
zunächst einmal hat der BR überhaupt keine diesbezüglichen Absprachen zu treffen.
2. Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?
3. Was heißt "andere Stadt"? Wichtig wäre schon die Entfernung zum anderen Einsatzort.
Erstellt am 12.12.2005 um 11:08 Uhr von viktor
Vielleicht hat der Arbeitgeber den BR wegen einer vorübergehenden örtlichen Versetzung nach § 99 BetrVG um Zustimmung gebeten?
dann könnte der BR schon ja oder nein sagen. Er sollte dann aber auch wissen, wovon er spricht und daher ist die Rücksprache eigentlich der normale Gang der Dinge.