muss der Arbeitgeber Winterbekleidung (insbesondere Winterstiefel)stellen, wenn in einem chemischen Unternehmen Anlagen im Freien aufgestellt sind und so die Kolleginnen/Kollegen der Witterung ausgesetzt sind? Die Arbeitsstättenverordnung gibt mA. nicht genug her, wer kann mit Links oder Urteilen o.ä. helfen?
Leider lässt sich unser AG diesbezüglich nur mit solchen Argumenten überzeugen ;-)
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