Erstellt am 19.08.2019 um 11:56 Uhr von rtjum
mit welcher Begründung werden die Stellen denn befristet neu ausgeschrieben?
Evtl gibt es da Ansatzpunkte aber ich sehe hier eher das Problem, dass es hier um unternehmerische Entscheidungen geht.
Erstellt am 19.08.2019 um 12:01 Uhr von susanne2402
In der Weiterbildungsbranche werden die Kurse (bei uns sog. Maßnahmen meist der Arbeitsagentur oder JobCenter) befristet vergeben. Die Stellen werden entsprechend längstens für die Dauer der Maßnahme ausgeschrieben. Also eine unternehmerische Entscheidung, wie lange die Stellen ausgeschrieben werden.
Erstellt am 19.08.2019 um 12:30 Uhr von seehas
Das wird sehr schwierig werden, denn es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung für die es noch einen gut nachvollziehbaren Sachgrund gibt.
Bei uns hat der Fachkräftemangel (Gesundheitswesen) nach mehreren Jahren der Diskussion zu einem Umdenken geführt.
Eventuell können aus diesem Bereich Argumente kommen, die auf fruchtbaren Boden fallen?
Erstellt am 19.08.2019 um 12:41 Uhr von Kratzbürste
Die öffentliche Hand - und deren Betriebe - sind in Sachen Ausbeutung und Ausnutzung der prekären Beschäftigten oft die Schlimmsten! Da hilft nur Politik.
Erstellt am 20.08.2019 um 09:21 Uhr von rsddbr
"In der Weiterbildungsbranche werden die Kurse (bei uns sog. Maßnahmen meist der Arbeitsagentur oder JobCenter) befristet vergeben. Die Stellen werden entsprechend längstens für die Dauer der Maßnahme ausgeschrieben."
Da wäre doch evtl. ein Sachgrund gegeben, so dass eine erneute Befristung (sofern die erste nicht ohne Sachgrund war) möglich wäre. Das ist zwar auch nicht schön für die Mitarbeiter_innen, jedoch immer noch besser, als die einen heim zu schicken und neues Personal einzuarbeiten.
Erstellt am 20.08.2019 um 09:27 Uhr von rsddbr
"Erstellt am 19.08.2019 um 12:41 Uhr von Kratzbürste
Die öffentliche Hand - und deren Betriebe - sind in Sachen Ausbeutung und Ausnutzung der prekären Beschäftigten oft die Schlimmsten! Da hilft nur Politik."
Populistische Stammtischrethorik ohne Sachbezug zur Frage und ohne Nachweise / Argumente für die aufgestellte Behauptung.
Erstellt am 20.08.2019 um 09:52 Uhr von susanne2402
In der Regel sind es KEINE Sachgrundbefristungen, auch werden Kolleg*innen je nach Bedarf (z.B. wegen Teilnehmerzahlen) "verschoben", bekommen Maßnahmen dazu oder werden wo anders eingesetzt. (Eine Woche ohne Personalmeldungen an den BR ist die Ausnahme!). Aber danke für den Tipp!