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Bevorzugung von befristeten Beschäftigten bei neu ausgeschriebenen Stellen

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susanne2402
Aug 2019 bearbeitet

Hallo, bei uns herrscht gerade einer unliebsamer Umgang mit befristeten Kolleginnen, bei denen eine Entfristung nach 2 Jahren anstehen würde: Da derzeit Stellen abgebaut werden sollen, lässt man die Verträge auslaufen. Immerhin wird i.d.R. inzwischen den Kolleginnen rechtzeitig (ca. 3 Mon. vorher) Bescheid gegeben und sie nicht mehr bis kurz vor Ablauf des Vertrags hingehalten. Gleichzeitig werden ähnliche Stellen, die ähnliche oder gleiche Qualifikationen erfordern, ausgeschrieben - aber auch nur befristet. Gibt es für uns als BR die Möglichkeit, eine Weiterbeschäftigung der befristeten Kolleg*innen zu verlangen (die dann zu entfristen sind), auch wenn die Stellen befristet ausgeschrieben sind (§99 BetrVG)? Bei uns gibt es die Vereinbarung, dass Stellen über 10 Wochenstd. intern ausgeschrieben werden müssen. Wir sind in der Weiterbildungsbranche tätig.

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Community-Antworten (7)

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rtjum

19.08.2019 um 13:56 Uhr

mit welcher Begründung werden die Stellen denn befristet neu ausgeschrieben? Evtl gibt es da Ansatzpunkte aber ich sehe hier eher das Problem, dass es hier um unternehmerische Entscheidungen geht.

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susanne2402

19.08.2019 um 14:01 Uhr

In der Weiterbildungsbranche werden die Kurse (bei uns sog. Maßnahmen meist der Arbeitsagentur oder JobCenter) befristet vergeben. Die Stellen werden entsprechend längstens für die Dauer der Maßnahme ausgeschrieben. Also eine unternehmerische Entscheidung, wie lange die Stellen ausgeschrieben werden.

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seehas

19.08.2019 um 14:30 Uhr

Das wird sehr schwierig werden, denn es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung für die es noch einen gut nachvollziehbaren Sachgrund gibt. Bei uns hat der Fachkräftemangel (Gesundheitswesen) nach mehreren Jahren der Diskussion zu einem Umdenken geführt. Eventuell können aus diesem Bereich Argumente kommen, die auf fruchtbaren Boden fallen?

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kratzbürste

19.08.2019 um 14:41 Uhr

Die öffentliche Hand - und deren Betriebe - sind in Sachen Ausbeutung und Ausnutzung der prekären Beschäftigten oft die Schlimmsten! Da hilft nur Politik.

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rsddbr

20.08.2019 um 11:21 Uhr

"In der Weiterbildungsbranche werden die Kurse (bei uns sog. Maßnahmen meist der Arbeitsagentur oder JobCenter) befristet vergeben. Die Stellen werden entsprechend längstens für die Dauer der Maßnahme ausgeschrieben."

Da wäre doch evtl. ein Sachgrund gegeben, so dass eine erneute Befristung (sofern die erste nicht ohne Sachgrund war) möglich wäre. Das ist zwar auch nicht schön für die Mitarbeiter_innen, jedoch immer noch besser, als die einen heim zu schicken und neues Personal einzuarbeiten.

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rsddbr

20.08.2019 um 11:27 Uhr

"Erstellt am 19.08.2019 um 12:41 Uhr von Kratzbürste Die öffentliche Hand - und deren Betriebe - sind in Sachen Ausbeutung und Ausnutzung der prekären Beschäftigten oft die Schlimmsten! Da hilft nur Politik."

Populistische Stammtischrethorik ohne Sachbezug zur Frage und ohne Nachweise / Argumente für die aufgestellte Behauptung.

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susanne2402

20.08.2019 um 11:52 Uhr

In der Regel sind es KEINE Sachgrundbefristungen, auch werden Kolleg*innen je nach Bedarf (z.B. wegen Teilnehmerzahlen) "verschoben", bekommen Maßnahmen dazu oder werden wo anders eingesetzt. (Eine Woche ohne Personalmeldungen an den BR ist die Ausnahme!). Aber danke für den Tipp!

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