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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann Chef die Genehmigung zum Urlaubsplan verweigern?

D
diana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hab mal eine Frage:

Wir haben eine Urlaubs-BV vereinbart, die unser Chef jetzt gekündigt hat. Wir sind dabei, eine neue zu vereinbaren. Wenn es zu keiner Einigung kommt, bevor der neue Plan fertig sein muß, gilt der alte Plan weiter.

Jetzt die Frage:

Kann der Chef sich weigern, diesen Urlaubsplan zu genehmigen aus betrieblichen Gründen?

Danke für Antwort

Gruß Diana

3.47506

Community-Antworten (6)

V
viktor

03.11.2005 um 13:44 Uhr

Er muss sich an die alte Vereinbarung halten. Sicherlich gibt es dort Regeln, die auch die Verweigerung aus betrieblichen Gründen vorsieht - und diese Regel gilt.

Ihr hättet die Möglichkeit das Einigungsverfahren dadurch zu beschleunigen, dass Ihr die Verhandlungen als gescheitert erklärt und die Einigungsstelle anruft oder könntet natürlich auch auf Unterlassung klagen, wenn er nicht einsichtig ist.

M
merlin

03.11.2005 um 14:50 Uhr

Die Frage, ob man das Einigungsverfahren beschleunigt, hängt sicher davon ab, ob man die alte BV behalten will. Sollte der AG sich unbedingt neu einigen wollen (die alte gilt solange ja weiter), müßte im Prinzip er die Verhandlungen für gescheitert erklären und auf eine Einigungsstelle drängen. Das hätte den Vorteil, daß nicht der BR die Kosten produziert, und der AG dann doch lieber die alte BV weiterhin akzeptiert

D
diana

03.11.2005 um 17:26 Uhr

Danke für die Antworten.

Das ist ja alles ganz gut, aber wenn er den Plan, der nach der alten BV erstellt wird, nicht genehmigt, dann erklären wir die Verhandlungen für gescheitert? Verstehe ich jetzt nicht. Kann ich den Chef zwingen, den Urlaubsplan zu genehmigen? Geht das nur durch die Einigungsstelle?

RI
Ramses II

04.11.2005 um 00:46 Uhr

"Auf Unterlassung klagen"?

WAS soll denn der AG unterlassen?

Wie hier am besten zu verfahren ist kann man ohne den Inhalt der BV zu kennen nicht entscheiden.

V
viktor

04.11.2005 um 09:40 Uhr

Also ich denke, wenn es zunächst dem BR nur darum geht, den Urlaubsplan nach der alten, nachwirkenden BV durchzusetzen, hilft nur der Rechtsweg. Man muß beim ArbGericht beantragen dem Arbeitgeber aufzuerlegen die geltende Betriebsvereinbarung anzuwenden (es zu unterlassen, abweichend von der Betriebsvereinbarung andere Urlaubsgrundsätze zur Anwendung zu bringen). Hierzu beschliesst Ihr die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, dem Ihr den Auftrag erteilt das Verfahren einzuleiten und Euch zu vertreten.

RI
Ramses II

05.11.2005 um 01:11 Uhr

Viktor,

Du hast noch keine Erfahrungen mit Arbeitgebern?

Der Arbeitgeber ist doch vermutlich nicht blöd. Warum sollte er sich selber ein Bein stellen?

Er wird sich einen Spass daraus machen den schwarzen Peter dem BR zuzuschieben.

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