Gehaltskürzung gerechtfertigt?
Hallo Zusammen,
ist es legitim, einem Mitarbeiter einfach das Gehalt zu kürzen mit der Argumentation, er macht ja jetzt andere Aufgaben? Der MA hat das Gehalt vom Chef vor ca. einem Jahr zugesagt bekommen. In der Zwischenzeit hat sich sein Aufgabengebiet leicht verändert, allerdings insofern, dass 2, 3 Verantwortlichkeiten weggefallen sind. Diese Entscheidung fand in Absprache zwischen MA und Vorgesetztem statt.
Jetzt sagt der Vorgesetzte, ja du machst ja jetzt nicht mehr das gleiche wie vorher, dann muss man da vielleicht auch einen Kompromiss finden, das Gehalt ist ja zu viel jetzt. Der MA beharrt natürlich auf sein Gehalt.
Wie sieht das rechtlich aus? Wie kann sich der MA schützen?
Danke euch für eure Antworten.
//Kurzes Update zu dieser Thematik falls es jemanden interessiert:
Tatsächlich hat der AG ohne Rücksprache mit dem AN zu halten das Gehalt gekürzt, was natürlich nicht rechtens ist. Wir sind hierzu auch bereits anwaltlich in Kontakt für eine weitere Vorgehensweise.
Community-Antworten (21)
22.06.2021 um 15:38 Uhr
Das ginge nur mit einer Vertragsänderung. Der Mitarbeiter kann aber nicht gezwungen werden, diese zu unterschreiben.
Der nächste Schritt wäre dann die Änderungskündigung. Aber auch gegen die könnte der MA vor dem Arbeitsgericht eventuell Erfolg haben, da er, wenn ich es richtig verstanden habe, schon die andere Arbeit macht, aber erst jetzt das Gehalt gekürzt werden soll.
Habt Ihr einen Betriebsrat? Der hätte der Versetzung (formal könnte es eine sein) zustimmen müssen, besonders, wenn dadurch eine andere Eingruppierung erfolgt (Ist Euer Arbeitgeber tarifgebunden?)
22.06.2021 um 15:49 Uhr
Korrekt, der Aufgabenbereich hat sich im Laufe des letzten halben Jahres geändert, das kommt immer mal wieder vor, da der Chef ungefähr täglich was anderes will.
Leider ist in diesem Unternehmen kein BR vorhanden, das wird auch von der GL blockiert und der Großteil der MA hat auch zu viel Angst. Also Gründung unwahrscheinlich. Keine Tarifbindung, alles eigene Verhandlungssache.
22.06.2021 um 16:17 Uhr
Überschrift....Gehaltskürzung gerechtfertigt....natürlich nicht....der AN hat darauf Anrecht vertragsmäßig beschäftigt und entlohnt zu werden. Ansonsten Weg zum Rechtsanwalt!
22.06.2021 um 16:37 Uhr
"Leider ist in diesem Unternehmen kein BR vorhanden, das wird auch von der GL blockiert und der Großteil der MA hat auch zu viel Angst. Also Gründung unwahrscheinlich."
Ähm, jetzt bin ich irritiert: In deinem anderen Beitrag (Thema Kurzarbeit) schreibst Du, dass Ihr eine Betriebsvereinbarung habt und dass Teile des BR in Kurzarbeit geschickt werden?
Aber zum eigentlichen Thema hier:
Wenn der Chef eigenmächtig das Gehalt kürzt: Anwalt beauftragen
Wenn er einen Änderungsvertrag vorlegt: nicht unterschreiben.
Wenn er eine Änderungskündigung vorlegt: Mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" unterschreiben und umgehend bzw. binnen drei Wochen Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen
22.06.2021 um 16:41 Uhr
Eine Frage an Alex_Bea:
wenn ihr keine Betriebsrat habt, welche Aufgabe nimmst Du wahr, weil ich den Eindruck habe Du schreibst hier im Auftrag der Kollegen?
22.06.2021 um 17:31 Uhr
Und auch hier nochmal: Zur Aufklärung, es handelt sich um 2 verschiedene Unternehmen, eines in dem ich bin und es einen BR gibt und eines, in dem ich nicht bin, mich aber für jemanden erkundigen möchte und in dessen Betrieb es kein BR gibt.
Es sind zwei unterschiedliche Themen, deshalb 2 verschiedene Posts. Bitte differenzieren.
22.06.2021 um 17:39 Uhr
Ich finde, ich habe ganz gut differenziert und hier auch nur zu diesem Thema geantwortet. Eine Nachfrage sollte dennoch erlaubt sein.
22.06.2021 um 17:40 Uhr
"Überschrift....Gehaltskürzung gerechtfertigt....natürlich nicht....der AN hat darauf Anrecht vertragsmäßig beschäftigt und entlohnt zu werden."
Und wie willst Du das beurteilen? Du kennst doch den AV gar nicht .... möglicherweise hat der AN im Laufe der Jahre andere Aufgaben übernommen und dadurch wird er jetzt besser bezahlt als im AV steht. Und wenn man das wieder zurückdreht, wäre auch eine Gehaltskürzung ggf. in Ordnung.
22.06.2021 um 17:48 Uhr
Celestro habe ich was vom Arbeitsvertrag geschrieben?
22.06.2021 um 19:28 Uhr
Du schriebst "vertragsgemäß", oder? Und davon abgesehen geht es ja um die Aussage hinter meinen Worten ... und die ist immer noch "Du kannst doch gar nicht beurteilen, ob der MA vertragsgemäß beschäftigt wird". Wenn er mündlich eine Zusatzaufgabe angeboten bekommen hat, entfällt der höhere Lohn ja normalerweise auch wieder, wenn er die Aufgabe nicht mehr hat.
22.06.2021 um 21:15 Uhr
Ach wenn eine Zusatzaufgabe mündlich übertragen wird braucht der Arbeitgeber nicht mit einer Änderungskündigung arbeiten?
23.06.2021 um 13:58 Uhr
was hat (abgesehen von der Großschreibung Deines Namens) die Antwort auf diese Frage für eine Relevanz bezogen auf Deine Aussage "Gehaltskürzung gerechtfertigt....natürlich nicht"?
23.06.2021 um 15:24 Uhr
Celestro Gehaltskürzung und nicht Wegfall einer Zulage ....das hast Du Dir mal wieder aus Deinen Fingern rausgesaugt! Also bleibe ich bei meiner Aussage der AG darf das Gehalt nicht kürzen wenn er einem AN schlechter eingestufte Arbeiten überträgt!
23.06.2021 um 16:08 Uhr
Du verstehst es einfach nicht, oder? Wir haben nicht die nötigen Infos, um die Rechtmäßigkeit der Gehaltskürzung zu beurteilen. Ich sauge mir also gar nichts irgendwoher, weil ich nicht zu wissen behaupte, was genau hier gekürzt wurde.
23.06.2021 um 16:27 Uhr
Na du verstehst es nicht, dass meine Antwort sich auf die Fakten die der Fragesteller gegeben bezieht.
23.06.2021 um 17:10 Uhr
Es handelt sich nicht um den Wegfall oder das Streichen irgendwelcher Zulagen, es handelt sich um eine Kürzung des Brutto Gehalts um mehrere Hundert Euro mit der Argumentation, dass sich das Aufgabengebiet geändert hat und die Gehalthöhung von vor fast 2 Jahren wie ich nun mittlerweile weiß plötzlich nicht mehr gerechtfertigt sei.
Ein Angebot seitens des MA das eine oder andere Aufgabengebiet wieder aufzunehmen wird von Chef abgelehnt.
Ich möchte noch anmerken, dass es sich hier um eine persönliche Fehde handeln könnte insofern, dass der Vorgesetzte ein aktiver Corona-Leugner ist und der Mitarbeiter da ein grundsätzlich anderes Denken an den Tag legt was dazu führt, dass der Vorgesetzte immer wieder aktiv den MA versucht zu "bekehren" und zu drangsalieren und das seit nun gut anderthalb Jahren, sprich seit Beginn der Pandemie. Das führt auch so weit, dass der Vorgesetzte den MA zu sämtliches Tages- und Nachtzeiten via Kurznachrichtendienst mit Spam-Nachrichten und Verschwörungsvideos belästigt. Außerdem hat er den MA aufs massivste beleidigt in Verbindung mit nationalsozialistischen Bezeichnungen die ich hier nicht weiter ausführen möchte.
Dem Mitarbeiter wird nun in Form eines Anhangs zum Arbeitsvertrag ein nach unten angepasstes Gehalt OHNE jegliche Alternative angeboten.
In diesem Fall sollte ein Weg zum Anwalt für eine Beratung der beste sein oder? Der Mitarbeiter hat bisher auch nichts unterschrieben.
Danke nochmals für eure Antworten.
23.06.2021 um 17:26 Uhr
"In diesem Fall sollte ein Weg zum Anwalt für eine Beratung der beste sein oder?"
Auf jeden Fall!
"Der Mitarbeiter hat bisher auch nichts unterschrieben."
Sehr gut!
Aber wieso ist denn der Vorgesetzte überhaupt verantwortlich für das Gehalt? Gibt es da keine Personalabteilung? Oder einen obersten (Firmen-)Chef?
Hat sich der Ma schon mal gegen die Belästigungen gewehrt?
@moreno
dann schauen wir uns diese "Fakten" mal an:
"Der MA hat das Gehalt vom Chef vor ca. einem Jahr zugesagt bekommen."
Wo kommt denn diese Zusage plötzlich her? Worauf beruht sie (anderes Aufgabengebiet / Versetzung / einfach nur Gehaltserhöhung)?
23.06.2021 um 17:27 Uhr
Nix unterschreiben und ab zum Anwalt!
23.06.2021 um 17:32 Uhr
Celestro lass es sein Du kapierst es nicht....
23.06.2021 um 17:53 Uhr
Du bist einfach nur lächerlich ...
23.06.2021 um 18:04 Uhr
Führst Du Selbstgespräche Celestro? Dann gebe ich Dir Recht!
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