Erstellt am 29.11.2005 um 12:08 Uhr von Frank B.
Das kommt auf den Tarifvertrag an oder aber auf die einzelvertragliche Gestaltung. Grundsätzlich hat sie Anspruch auf volles Weihnachtsgeld wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Dies ist in der Regel die Bedinung, das man am 31.12. des Jahres im ungekündigten Arbeitsverhältnis ist.
Die Krankheit hat darauf im Normalfall keinen Einfluss.
Erstellt am 29.11.2005 um 18:24 Uhr von Frecher
Das war mal wieder eine Antwort von BILD!
Jeder Manteltarifvertrag hat eine andere Regelung. Die meisten mir bekannten, neueren MTV schließen die Zahlung von Weihnachtsgeld aus, wenn man eine längere Zeit im Jahr nicht gearbeitet hat.
Andererseits kenne ich keinen MTV, der von einer Beschäftigung am 31.12. für Weihnachtsgeld ausgeht. Warum auch, wenn das Geld mit der Novemberzahlung (also meist Anfang bis Mitte Dezember) gezahlt wird. Vielleicht der Liebe Gott.
Sicher aber weiß deine zsutändige Gewerkschaft, was in dem für deine Kollegin einschlägigen Tarifvertrag steht. Dort bekommt sie sicher Rat und Hilfe, wenn sie denn Mitglied ist.
Wenn sie kein Mitglied ist, ist das auch egal, weil ihr dann gar kein Weihnachtsgeld zusteht.