Erstellt am 20.11.2005 um 00:51 Uhr von ferdi
muß nicht . Wenn es aber Differenzen kann er.
ferdi
Erstellt am 21.11.2005 um 08:50 Uhr von merlin
Im § 87 BetrVG heißt es, "der BR hat ... mitzubestimmen", ich verstehe das als "Muß"
Erstellt am 21.11.2005 um 09:07 Uhr von Täve
Nun ja, das Wort "muss" ist wohl relativ zu sehen. In unserer Firma sind drei Leute damit beschäftigt, den Dienstplan der kommenden Woche für mehrere hundert Mitarbeiter zu erstellen. Wenn wir als BR hier mitbestimmen müssen, haben wir auch die ganze Woche über für nichts anderes Zeit als den Dienstplan. Wir beschränken uns daher darauf, stichprobenartig zu prüfen, ob Gesetze eingehalten werden etc. Hin und wieder klären wir Probleme, wenn ein Mitarbeiter welche hat.