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BetrVG §80 Abs. 1 Nr. 1+2

M
MikelSB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Auslegung von §80 Abs. 1 Nr. 1+2 BetrVG.

§ 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; 2.Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;

Wir haben bei uns im Unternehmen das Problem, dass der Betrieb in den Arbeitsverträgen pauschale Überstundenvergütungen vereinbart hat. Dies ist aber nach einem Urteil des BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5AZR 517/09 gesetzeswidrig.

Meine Frage nun ist, fällt dies unter $80 Abs. 1, Nr1 +2 und ist somit die Aufgabe des Betriebsrates die Einhaltung dieses Urteiles zu überwachen oder kann mich die Personalabteilung mit dem immer wieder kommen Totschlagargument "das ist Individualrecht , da muss der Mitarbeiter sich selbst beschweren" abspeisen?

Gruß Mikel

1.27705

Community-Antworten (5)

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ganther

30.10.2013 um 14:31 Uhr

es ist Individualrecht.... Aber der BR kann natürlich die MA im Rahmen einer Betriebsversammlung mal auf die Rechtsprechung hinweisen :)

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Charlys

30.10.2013 um 14:33 Uhr

Pauschale Überstundenvergütungen sind nicht grundsätzlich verboten. Es darf nur nicht mit dem Gehalt alle Mehrarbeit abgegolten sein.

M
MikelSB

30.10.2013 um 17:27 Uhr

@ganther Mir ist bewußt, dass es sich tatsächlich um Individualrecht handelt. Die Frage war eher in die Richtung, ob es auch unter den 80er fällt, die Rechtswidrigen klauseln durch den BR prüfen zu lassen. Um die entsprechenden Mitarbeiter auf den Sachverhalt hinweisen und beraten zu können, müsste der BR allerdings die Namen der Mitarbeiter kennen und genau diese Auskunft verweigert uns die Personalabteilung.

Die Idee mit der Betriebsversammlung würde ich im Notfall auch anwenden, wenn die Personalabteilung sich weiterhin querstellt.

@Charlys Du hast Recht, mir geht es aber um genau diesen Fall, dass mit dem Gehalt alle Mehrarbeit abgegolten wird. Bzw. dass sagen wir mal, Pauschal mit 150€ alle Überstunden abgegolten sind.

Gruß MikelSB

S
snooker

31.10.2013 um 00:51 Uhr

@mikelsb Als br ist es nicht die Kunst einzelne Fälle zu benutzen um ein ganzes aus zu merzen. Benutze das ganze damit einzelne Fälle erst gar nicht entstehen. Hier stellt sich dann nicht die Frage nach dem 80ziger. Genehmigt einfach keine , es sei denn der ag ist zu einer bv Überstunden bereit. Immer erst die Gestaltungsmöglichkeiten aus dem 87 ziger nehmen.

G
gironimo

31.10.2013 um 10:42 Uhr

Vielleicht hilft Dir das: Eine eventuelle Klausel im Arbeitsvertrag, wonach eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, hebelt nicht die Mitbestimmung des BR aus, der Mehrarbeit nach § 87 BetrVG zustimmen muss. Es liegt am BR zu sagen: "Nein, wir stimmen der Mehrarbeit gar nicht erst zu". Dann kann der AG sie auch nicht anordnen.

Beteiligt der AG den BR erst gar nicht mit dem Argument, die AN seien ja verpflichtet eine bestimmte Zahl von Mehrarbeit zu leisten, müsst Ihr den AG dazu auffordern (und ggf. auf dem Rechtsweg dazu bringen) keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen.

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