Unfallverhütungsvorschriften/ Arbeitsstättenrichtlinien - müssen die im Betrieb ausliegen?
Hallo Kollegen,
noch ne Frage: Müssen wir im Betrieb die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften der BG und die Arbeitsstättenrichtlinien vor Ort haben? Oder reicht es, wenn man im Internet rechercieren kann?
Gruß Franz-Josef
Community-Antworten (2)
13.03.2006 um 11:40 Uhr
Hallo Franz-Josef, die Unfallverhütungsvorschriften müssen für alle MA vor Ort (z.B. Kantine) einsehbar sein. Die Arbeitsstättenrichtlinien nicht.
13.03.2006 um 18:24 Uhr
Hallo Franz-Josef,
es gibt zahlreiche Vorschriften, aus denen sich Aushangpflichten für den AG ergeben. Der AG kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen eine Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens geworden ist.
Bzgl. der Unfallverhütung ergeben sich die Vorschriften aus §§ 15, 138 Siebtes Sozialgesetzbuch.
Gültig für alle AG!
Die Unterrichtung muss die einschlägigen Vorschriften sowie die zuständige Berufsgenossenschaft und deren Geschäftstellen umfassen.
Z.B. ist auch der Gesetzestext das Beschäftigtenschutz-Gesetz (§ 7 BeschSchG) von allen Betrieben an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen.
Devil
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