Hallo,

wenn auf den für einen Einzelhandelsverk. zustehenden freien Tag (Ausgleichstag für Samstagsarbeit) ein Feiertag fällt, verfällt der freie Tag dann oder hat er Anspruch darauf, diesen an einem anderen Wochentag zu nehmen.

Ich komme deshalb darauf, weil sich einige AN benachteiligt fühlen, wenn deren freier Tag beispielsweise auf Montag festgelegt wird und somit rein rechnerisch öfters auf einen Feiertag trifft. Andere AN bekommen ihren "Wunschtag", der sich (fast) nie mit einem Feiertag deckt. So gesehen haben diese AN ein paar Tage mehr Freizeit.

Spricht man hier von "Pech oder Glück gehabt"?

Diese Frage wird ständig gestellt u. daher möchte ich sie endgültig geklärt haben.

Vielen Dank im Voraus!