W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verfällt der Ausgleichstag, wenn dieser auf ein Feiertag fällt?

D
Devil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wenn auf den für einen Einzelhandelsverk. zustehenden freien Tag (Ausgleichstag für Samstagsarbeit) ein Feiertag fällt, verfällt der freie Tag dann oder hat er Anspruch darauf, diesen an einem anderen Wochentag zu nehmen.

Ich komme deshalb darauf, weil sich einige AN benachteiligt fühlen, wenn deren freier Tag beispielsweise auf Montag festgelegt wird und somit rein rechnerisch öfters auf einen Feiertag trifft. Andere AN bekommen ihren "Wunschtag", der sich (fast) nie mit einem Feiertag deckt. So gesehen haben diese AN ein paar Tage mehr Freizeit.

Spricht man hier von "Pech oder Glück gehabt"?

Diese Frage wird ständig gestellt u. daher möchte ich sie endgültig geklärt haben.

Vielen Dank im Voraus!

5.77303

Community-Antworten (3)

P
packer

07.11.2005 um 18:39 Uhr

hi devil,

komme nicht aus dem einzelhandel und weiß daher nur, daß wenn bei uns im großversand an einem sonntag gearbeitet wird, der übrigens genehmigungspflichtig ist, bekommt der kollege einen ausgleichstag. im ladenschlußgesetz steht aber z.b. beim ausgleichstag des sonntags, daß dieser nicht zu einer zeit gegeben werden darf, wenn die geschäftsstelle geschlossen ist LadSchlG §17 (3). von samstagsarbeit weiß ich nichts. das müßte in eurem tarif zu finden sein...

gruß,

A
Akira

07.11.2005 um 19:01 Uhr

Hallo Devil Bin auch im LEH tätig,bei uns ist es so wenn du deinen freien Tag immer Montags nimmst/ haben möchtest bekommst Du diesen nicht bezahlt.Bei dem sogenannten "Wunschtag "hast DU dieses nicht. Deshalb rate ich Dir immer wechselnde freie Tage zu wählen,denn das ist von Vorteil. Gruss Akira

D
Devil

08.11.2005 um 09:08 Uhr

Hallo Akira,

ich habe mich da mal weiter schlau gemacht u. denke auch, wenn man selbst den Tag festlegt, wohl keinen Anspruch hat. Wird aber der Tag vom Vorgesetzten festgelegt, könnte man dagegen angehen,da man gegenüber anderen AN benachteiligt wird. Bei einem Rollsystem wäre dies weniger der Fall. Wobei auch da, falls ich das richtig gelesen habe, durch eine BV regelt werden kann, dass der Rolltag nicht auf einen Feiertag fällt (außer Weihnachten).

Gruss Devil

Ihre Antwort