Feiertagsarbeit ohne Überstunden- oder Feietragszuschläge - was kann der BR unternehmen?
Hallo, unser Unternehmen ist ein Automobilzulieferer. Der BR-Vors. erhält vom Personalchef die Mitteilung, dass am Buß- und Bettag (16. 11. - bei uns Feiertag) eine Kostenstelle incl. Betreuungspersonal dreischichtig arbeiten soll. Bezahlung ohne Überstunden- oder Feiertagszuschläge. Was können wir als BR unternehmen? Vielen Dank im voraus. Steffen
Community-Antworten (2)
07.11.2005 um 13:54 Uhr
Was sieht Euer Tarif für Feiertage vor?
Wenn der Tarif nicht eingehalten wird, könnt Ihr Eure Zustimmung verweigern.
Um die Feiertagsschicht zu fahren, benötigt der AG Eure Zustimmung.
07.11.2005 um 14:01 Uhr
Hallo Viktor, wir sind seit 1994 nicht mehr tarifgebunden. Ich weiß nicht, ob der MTV der IGM hierbei noch nachwirkt. Gruß, Steffen
Verwandte Themen
Zustimmung zu Überstunden, bzw. Sonn-/Feiertagsarbeit
ÄlterGuten Tag, in unserem Kleinunternehmen (18 Mitarbeiter) gibt es ein Problem mit der Regelung von Überstunden sowie Sonn-/Feiertagsarbeit. 1) Überstunden: Wir haben eine Gleitzeitregelung, won
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer
Feiertagsarbeit Pflicht?
ÄlterHallo. Wir haben in unserer Firma wegen hohem Auftragsgseinkommens dem Antrag auf Feiertagsarbeit zugestimmt und in unserem Beschluss darauf hingewiesen,das die Zustimmung auf einer Freiwilligkeit der
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Überstunden/Feiertagsarbeit - Feiertagsarbeit als Überstunden?
ÄlterHallo, wir sind ein Callcenter Betrieb, unsere Arbeitszeit beträgt 42 Stunden die Woche, die Stunden werden auf 5 Tage verteilt, die Arbeitswoche geht von Montag bis Sonntag. Wir arbeiten auch an