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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertagsarbeit ohne Überstunden- oder Feietragszuschläge - was kann der BR unternehmen?

S
Schubi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Unternehmen ist ein Automobilzulieferer. Der BR-Vors. erhält vom Personalchef die Mitteilung, dass am Buß- und Bettag (16. 11. - bei uns Feiertag) eine Kostenstelle incl. Betreuungspersonal dreischichtig arbeiten soll. Bezahlung ohne Überstunden- oder Feiertagszuschläge. Was können wir als BR unternehmen? Vielen Dank im voraus. Steffen

4.12002

Community-Antworten (2)

V
viktor

07.11.2005 um 13:54 Uhr

Was sieht Euer Tarif für Feiertage vor?

Wenn der Tarif nicht eingehalten wird, könnt Ihr Eure Zustimmung verweigern.

Um die Feiertagsschicht zu fahren, benötigt der AG Eure Zustimmung.

S
Schubi

07.11.2005 um 14:01 Uhr

Hallo Viktor, wir sind seit 1994 nicht mehr tarifgebunden. Ich weiß nicht, ob der MTV der IGM hierbei noch nachwirkt. Gruß, Steffen

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