hallo
Bei uns wird die Arbeitszeit über ein elektr. Stempeluhr erfasst. Die Stempelpflicht gilt sowohl für TA als auch AT Mitarbeiter laut BV. Einer unserer AT MA hat jetzt mit dem GF ausgehandelt nicht mehr an der Zeiterfassung teilzunehmen. Ich finde das unterliegt dem MBR des BR, oder?
Vielleicht möchten noch weitere MA "aussteigen" bzw. willkürlich zur Arbeit erscheinen?, da dieser Mitarbeiter auch nicht mehr die Kernarbeitszeit berücksichtigen muss. Ist jetzt die gesamte BV wegen eines MA´s geändert werden?
Gruß
Nick