Schließzeit der Einrichtung in den Sommerferien - muss das beim BR beantragt werden?
Es wird im Einverständniss mit den MA eine Schließzeit in den Sommerferien vereinbart.Muß das beim Betriebsrat beantragt werden?
Community-Antworten (1)
03.11.2005 um 09:51 Uhr
Hallo Korsika! Die Schließzeit in den Sommerferien fällt unter den § 87 BetrVG und ist Mitbestimmungspflichtig.
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