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Schließzeit der Einrichtung in den Sommerferien - muss das beim BR beantragt werden?

K
Korsika
Jan 2018 bearbeitet

Es wird im Einverständniss mit den MA eine Schließzeit in den Sommerferien vereinbart.Muß das beim Betriebsrat beantragt werden?

4.09401

Community-Antworten (1)

N
nidis

03.11.2005 um 09:51 Uhr

Hallo Korsika! Die Schließzeit in den Sommerferien fällt unter den § 87 BetrVG und ist Mitbestimmungspflichtig.

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