Erstellt am 03.04.2013 um 09:51 Uhr von Widder
Der AG muss eure Mitbestimmung nach § 87 BetrVG beachten.
Eine Schliesszeit ( Veränderung der Arbeitszeit) muss mit euch verhandelt und per BV geregelt werden.
Wenn ihr eure Mitbestimmung nicht wahr nehmt, kann euer AG machen was er will.
Erstellt am 03.04.2013 um 09:57 Uhr von gironimo
.... auf jedem Fall solltet Ihr mit dem AG auch über die Vergütung der Ausfallzeiten sprechen (Stichwort Annahmeverzug; § 615 BGB).
Erstellt am 03.04.2013 um 10:28 Uhr von Watschenbaum
warum wird denn eine "Schließzeit" angeordnet ?
wenn es z.b. um unaufschiebbare Reparaturen geht, um z.b. gesetzliche oder behördliche Vorgaben zu erfüllen , kommt u.U. eine Unmöglichkeit der Leistung nach 275 BGB zum tragen, also nichts mit Annahmeverzug
geht es um Umstände, die alleine durch den AG beeinflusst werden können, oder die unter das Betriebsrisiko des AG fallen, schauts wieder anders aus