Schliesszeit wird vom Arbeitgeber angeordnet durch Baumaßnahmen
Der Arbeitgeber ordnet eine Schliesszeit an, wie sollte sich der Betriebsrat verhalten?
Community-Antworten (3)
03.04.2013 um 11:51 Uhr
Der AG muss eure Mitbestimmung nach § 87 BetrVG beachten. Eine Schliesszeit ( Veränderung der Arbeitszeit) muss mit euch verhandelt und per BV geregelt werden.
Wenn ihr eure Mitbestimmung nicht wahr nehmt, kann euer AG machen was er will.
03.04.2013 um 11:57 Uhr
.... auf jedem Fall solltet Ihr mit dem AG auch über die Vergütung der Ausfallzeiten sprechen (Stichwort Annahmeverzug; § 615 BGB).
03.04.2013 um 12:28 Uhr
warum wird denn eine "Schließzeit" angeordnet ?
wenn es z.b. um unaufschiebbare Reparaturen geht, um z.b. gesetzliche oder behördliche Vorgaben zu erfüllen , kommt u.U. eine Unmöglichkeit der Leistung nach 275 BGB zum tragen, also nichts mit Annahmeverzug
geht es um Umstände, die alleine durch den AG beeinflusst werden können, oder die unter das Betriebsrisiko des AG fallen, schauts wieder anders aus
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