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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubszeit

H
Hella
Nov 2016 bearbeitet

hallo, wir sind eine Integrationskita mit 4 Gruppen und 7 Miarbeitern, unsere Leiterin hat festgestellt, dass nur 4 Monate im Jahr alle Kollegen anwesend sind. die meisten Kollegen haben 30 Tage Urlaub und zur Kur fahren auch ca 2 im Jahr. Da die Qualität der Arbeit mit den Kindern darunter leidet, hat sie vorgeschlagen eine Woche Schließzeit im Sommer einzuführen. Wir haben schon Schließzeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Da wir ein neugewählter Betriebsrat sind, fehlen uns noch einige Kenntnisse. Wieviel Tage darf denn die Leiterin über den Urlaub der Kollegen bestimmen. Wenn der BR nicht einverstanden ist, kann der AG es trotzdem durchsetzen. Im BetrVg haben wir uns informiert. Danke Hella

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Community-Antworten (1)

E
eveline

26.07.2011 um 22:02 Uhr

Betriebsferien geht nur mit BR da er in der MB ist.

Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in den letzten Jahren die Anordnung von Betriebsferien im Umfang von 50 bis 60 Prozent des Jahresurlaubs als zulässig angesehen. Dazu kommt: In Betrieben mit Betriebsrat unterliegt die Einführung, Dauer und zeitliche Lage von Betriebsferien der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 (BetrVG).

http://www.bmwi-unternehmensportal.de/beschaeftigung/probleme_loesen/00623/index.php

http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsferien-0286.html

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