unser AG möchte die tarifliche Lohnerhöhung mit der übertariflichen Zahlung verrechnen.
Kann er dies ohne eine Ankündigung tun ? Oder ist er verpflichtet dies vorab mitzuteilen - wenn ja - wo ist dies geregelt ?
Anm. Inhaltlich identisch mit Beitrag 6080
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Lohn und Gehalt
Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung